Tz. 20

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

§ 4 UmwStG definiert in seinen Abs 4 und 5 den Übernahmegewinn/-verlust in zwei Stufen und enthielt in seinem Abs 6 vor In-Kraft-Treten des StSenkG Regelungen zur Kompensation eines Übernahmeverlusts:

Wegen des in § 4 Abs 4 S 3 UmwStG geregelten Falls, in dem die Vergleichsgrößen I und II nicht 100% des übergehenden BV und nicht 100% der wegfallenden Anteile beinhalten, s Tz 46.

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