Tz. 132

Stand: EL 67 – ET: 10/2009

Im Fall der Bewertung zum Bw entsteht kein Einbringungsgewinn. Werden unwes WG zurückbehalten und dadurch in das PV des Einbringenden überführt, liegen mangels zusammengeballter Auflösung der stillen Reserven keine tarifbegünstigten Eink vor (s § 24 UmwStG (SEStEG) Tz 143). Der lfd (Entnahme-)Gewinn entsteht im Zeitpunkt der Einbringung ggf auch rückwirkend bei rückbezogener Sacheinlage (s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 256).

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