Tz. 24

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Treten Mitglieder erst im Laufe des Geschäftsjahrs in eine Gen ein, so kann ihnen eine Rückvergütung auch für die Umsätze (Einkäufe) vom Beginn des Jahres ab gewährt werden; aus Vereinfachungsgründen sind die Umsätze (Einkäufe) vom Beginn des Geschäftsjahres ab bis zum Eintritt als Mitgliederumsätze (-einkäufe) anzusehen (s R 22 Abs 11 KStR 2022).

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