Tz. 197

Stand: EL 109 – ET: 03/2023

Die Rn 24 und 25 des Schr des BMF v 27.11.2013 (BStBl I 2013, 1615) enthalten Regelungen zur Anpassung der St-Bil an die BilMoG-Grundsätze und deren Auswirkungen auf die §§ 27 und 28 KStG.

Die Rn 26–29 schließlich enthalten Übergangsregelungen für Zeiträume, in denen bereits das Halb- bzw Teil-Eink-Verfahren gilt, aber noch nicht das BilMoG. Durch die Rn 26–29 des BMF-Schr v 27.11.2013 (BStBl I 2013, 1615) wird das bereits aufgehobene Schr des BMF v 02.12.1998 (BStBl I 1998, 1509) in modifizierter Form tw wieder in Kraft gesetzt.

Über Fälle, in denen während der regelungsfreien Zeit unter Zugrundelegung des BMF- Schr v 10.08.2010 (BStBl I 2010, 1794) anders verfahren worden ist, sollen danach als Einzelfall entschieden werden.

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