Stand: EL 100 – ET: 10/2020
Zur Übernahme von Fortbildungskosten s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 827 und zur Übernahme der Aufwendungen für umfangreichere Ausbildungsmaßnahmen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Ausbildungskosten".
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