Stand: EL 112 – ET: 12/2020

Zu vGA bei Nicht-Kap-Ges s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 17ff.

Eine vGA ist auch bei einem BgA möglich; s § 4 KStG Tz 235ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Betrieb gewerblicher Art".

Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Inkongruente Gewinnverteilung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Konzessionsabgaben" Tz 16ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Spenden"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Stiftung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Vereine und vGA"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb".

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