Tz. 67

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Wie Rödder/Hötzel (FR 1994, 285), Dehmer (DStR 1994, 1713, 1717), Otto ( DB 1994, 2121 ), Blumers/Marquardt (DStR 1994, 1869), Blumers/Beinert ( DB 1995, 1043 ) und Märkle (DStR 1995, 1001) ausführlich darstellen, brachte das UmwStG 1995 zunächst auch im Bereich des Unternehmenskaufs (dazu s § 17 EStG 1999 Tz 255 ff) deutliche Verbesserungen, und zwar bei einer dem sog share-deal nachgeschalteten formwechselnden Umwandlung der Kap-Ges in eine Pers-Ges (sog Umwandlungsmodell ). Dieses Unternehmenskaufmodell vermied die Nachteile des früheren sog Kombinationsmodells, bei welchem dem Kauf der Anteile der Kauf der WG der Zielgesellschaft zu Tw folgte (s Blumers/Beinert, DB 1995, 1043 und DB 1997, 1636 ), weiter s Thiel, DB 1995, 1196 ). Insbes eröffnete das UmwStG 1995 eine neue Möglichkeit, bei der Akquisition von Kap-Ges und deren anschließender Verschmelzung auf eine Pers-Ges durch Aufstockung der Bw aller WG der erworbenen Gesellschaft und einer hieraus sich ergebenden Erhöhung des Abschr-Volumens im wirtsch Ergebnis die AK einer Beteiligung an einer Kap-Ges durch Abschr (auf die aufgestockten WG) stmindernd zu berücksichtigen. Der entscheidende Vorteil des Umwandlungs- im Vergleich zum Kombinationsmodell bestand vor In-Kraft-Treten des § 18 Abs 2 UmwStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 darin, dass die Aufdeckung der stillen Reserven in den übergegangenen WG ohne GewSt-Belastung möglich war. Die entgegenstehende Auff der Fin-Verw (UmwSt-Erl Tz 18.02), wonach § 18 Abs 2 UmwStG die gewstliche Nutzung eines Übernahmeverlusts ( s Tz 18.02 des UmwSt-Erl) versagt, ist im Urt des BFH v 20.06.2000 (BStBl II 2001, 35) nicht bestätigt worden. Im StEntlG 1999/2000/2002 hat der Gesetzgeber den § 18 Abs 2 UmwStG iSd Verw-Auff nachgebessert.

Zur Einsetzbarkeit des Umwandlungsmodells bei Beteiligung von St-Ausl s Füger/Rieger (IStR 1995, 257) und Rödder (DStR 1995, 1988 ff). Wegen der Kombination einer Holding nach § 8a Abs 4 KStG mit dem Umwandlungsmodell beim Kauf von Kap-Anteilen durch einen St-Ausl s Watermeyer (GmbHR 1997, 244).

 

Tz. 68

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Spürbare Verschlechterungen ergaben sich bei Unternehmenskaufmodellen durch die Einfügung des § 50c Abs 11 EStG sowie durch die Änderung von § 5 Abs 2 und von § 7 UmwStG durch das Ges zur Forts der Unternehmen-StRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590). Dazu auch s Herzig/Förster ( DB 1998, 438, 442). Wie Rödder/Wochinger (FR 1998, 129, 140 ff) zutr ausführen, ist das Umwandlungsmodell nach dieser Gesetzesänderung kurzfristig nach dem Anteilskauf im wes nur noch bei Beteiligung von stinl BV auf Verkäufer- und Käuferseite von stlichem Vorteil (dazu auch s Förster, DB 1997, 1786 ). Nach Tz 05.23 des UmwSt-Erl soll jedoch, wenn eine Beteiligung im zeitlichen Zusammenhang mit der Umwandlung in ein BV eingelegt wird, die Anwendung des § 42 AO geprüft werden.

 

Tz. 69

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Die vor der Unternehmens-StRef 2001 verwendeten drei Modelle des Unternehmenskaufs, nämlich das Kombinations-, das MU- und das Umwandlungsmodell, haben mit dem In-Kraft-Treten des StSenkG ihre frühere Attraktivität verloren, da § 4 Abs 6 UmwStG nF eine Transformation des vom Erwerber für die Kap-Beteiligung gezahlten Kaufpreises im Abschr-Volumen für WG nicht mehr erreicht werden kann (s Blumers/Beinert/Witt, DStR 2001, 33 und Haritz/Wisniewski GmbHR 2000, 161). Nach Haun/Winkler (DB 2001, 1389) können das Kombinations- und das MU-Modell in 2001 noch stwirksam eingesetzt werden. Maiterth/Müller/Semmler (DStR 2003, 1313) legen dar, dass die bekannten Unternehmenskaufmodelle auch nach der UnternehmensStRef vorteilhaft einsetzbar sind.

Der Erwerber eines Unternehmens hat nach In-Kraft-Treten des StSenkG eher ein stliches Interesse an dem Erwerb (abschreibbarer) WG (sog assets) als an dem Erwerb (nicht abschreibbarer) Kap-Beteiligungen (sog shares). Beim Veräußerer ist die Interessenlage genau entgegengesetzt. Das wird sich auf die künftige Kaufpreisbemessung auswirken. Dazu auch s Hoffmann (GmbH-StB 2001, 123 und GmbH-StB 2001, 153), s Elser (DStR 2002, 1827); Bruski (FR 2002, 181); Förster (DB 2002, 1394); Kallmeyer (DB 2002, 568) und Stiller (BB 2002, 2619).

 

Tz. 70

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Dieterlen/Schaden (BB 2000, 2552) sehen in dem down-stream-merger einer Tochter-Kap-Ges auf eine Enkel-Pers-Ges auch künftig eine Gestaltung, mit der sich der für den Erwerb der Anteile an der Kap-Ges gezahlte Kaufpreis ggf in stliches Abschr-Volumen umwandeln lässt oder zu einem sofort abzb Verlust führt. Dabei gehen Dieterlen/Schaden davon aus, dass auf die Verschmelzung der Tochter-Kap-Ges auf die Enkel-Pers-Ges zwar grds § 3 UmwStG, auf einen sich daraus ergebenen ›Verschmelzungsverlust‹ hingegen § 4 Abs 6 UmwStG nF nicht anwendbar ist, da iE die Einlagefiktion des § 5 UmwStG nicht greift. Für eine Anwendung der § 3, 4 und 5 UmwStG aF spricht sich hingegen - uE zutr - Hannemann (DB 2000, 2497) aus. Dies muss uE auch für die §§ 3, 4 und 5 UmwStG nF gelten. GlA s Blumers/Be...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge