BMF, Schreiben v. 25.8.2011, IV C 6 - S 2133-b/11/10009

Mit nachfolgendem Schreiben möchte ich Ihnen eine kurze Zusammenfassung der Inhalte der Informationsveranstaltung, die am Dienstag, den 16.8.2011 um 13.00 Uhr im BMF stattgefunden hat und zu der ich Sie mit Schreiben vom 1.7.2011 eingeladen hatte, übersenden.

Im ersten Teil der Veranstaltung berichteten die Vertreter des Projektes E-Bilanz über die Pilotphase, die Ende Juni 2011 erfolgreich beendet werden konnten. Zu den Ergebnissen der Pilotphase erläuterten die Vertreter des Projekts „E-Bilanz”, dass sich Unternehmen aller Rechtsformen und aller Größenklassen beteiligt haben, so dass die Erkenntnisse trotz der relativ geringen Anzahl von 84 übermittelten E-Bilanzen repräsentativ ist. Die übermittelten Datensätze wiesen durchgehend einen hohen Detailierungsgrad auf. Als Folge aus der Pilotphase können 13 Mussfelder gestrichen werden; 32 Auffangpositionen werden neu aufgenommen. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Bericht, der auf der Internetseite des BMF zur Verfügung gestellt wird.

Im zweiten Teil der Veranstaltung, die den Hauptteil ausmachte, wurde eine Verbandsanhörung durchgeführt. Gegenstand dieser Verbandsanhörung war die Ausgestaltung des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG, dem der zwischenzeitlich überarbeitete (zweite) Entwurf (Stand: Juni 2011) zugrunde lag. Dieser aktuelle Entwurf war den Verbänden zusammen mit der Einladung zur Informationsveranstaltung mit Schreiben vom 1.7.2011 übersandt worden. Mit Schreiben vom 8.8.2011 waren außerdem erste Erleichterungen (Ausdehnung der Befüllung von NIL-Werten; Auffangpositionen) angekündigt worden, auf die ich im Rahmen der Veranstaltung zum Thema „Mindestumfang” nochmals hingewiesen hatte. Darüber hinaus wurde den Verbänden in der Veranstaltung die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Branchentaxonomien Stellung zu nehmen. Diese Entwürfe waren den Verbänden mit Schreiben vom 21.6.2011 übersandt worden. Sämtliche zuvor erwähnte Schreiben können Sie bei Bedarf auf der Internetseite des BMF einsehen.

Ich hatte die Anhörung für den Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG in fünf große Themenkomplexe gegliedert. Dazu gehörten:

  1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich der E-Bilanz
  2. Mindestumfang der E-Bilanz (Verwendung von Mussfeldern und Auffangpositionen, Umgang mit NIL-Werten)
  3. Technische Anforderungen an die E-Bilanz (ERiC-Client, Frage nach der offenen Schnittstelle, Umgang mit zurückgewiesenen Datensätzen)
  4. Nichtbeanstandungsregelung für das Erstjahr
  5. Sonstiges (weitere Vorgehensweise und Zeitplan)

Zu den einzelnen Themenkomplexen trugen einige Vertreter der Verbände Bedenken und Änderungsvorschläge noch einmal mündlich vor, die sie zuvor in ihren schriftlichen Stellungnahmen dargelegt hatte. Ich hatte Ihnen in der Veranstaltung zugesichert, dass das BMF die von Ihnen vorgetragenen Rechtsprobleme sehr ernst nimmt und intensiv prüfen wird. Ob ggf. Anpassungsbedarf erforderlich ist, bleibt jedoch einer endgültigen Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene vorbehalten.

Ich hatte im Rahmen der Veranstaltung einige Punkte erwähnt, in denen die Finanzverwaltung schon ihrerseits Anpassungsbedarf am Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG sieht. Diese Punkte werden definitiv in die nächste Überarbeitung des Entwurfs des Anwendungsschreibens aufgenommen. Hierüber hatte ich Sie im Einzelnen im Rahmen der Veranstaltung am 16.8.2011 informiert. Hierzu gehören:

  • die Klarstellung der Nichtbeanstandungsregelung in Rz. 27 des Entwurfs des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG hinsichtlich des Rechtsbegriffes „Erstjahr” und der Hinweis darauf, dass die Papierform ohne Taxonomiegliederung zu übersenden ist,
  • die Klarstellung, dass die Übergangsregelung in Rz. 7 des Entwurfs des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG sich in Bezug auf Betriebsstätten nur auf den ausländischen Betriebsstättenteil bezieht,
  • die Änderung der Rz. 16 des Entwurfs des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG zur Befüllung von Mussfeldern mit NIL-Werten, wie sie in dem eingangs erwähnten Schreiben vom 8.8.2011 mit den Ländern abgestimmt wurde. Hierdurch ermöglicht die Finanzverwaltung den Unternehmen einen allmählichen Einstieg in die E-Bilanz.

Schlussendlich hatte ich Sie darüber informiert, dass mit einer Veröffentlichung des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG sowie den Taxonomien Ende September 2011 zu rechnen ist. Hieran hält die Finanzverwaltung weiterhin fest.

Einem Start der E-Bilanz für Wirtschaftsjahr ab 2012 steht damit nichts mehr im Wege (bei Bedarf ggf. Nichtbeanstandungsregelung nutzen). Ob etwaige Doppelabfragen in der E-Bilanz und in der Steuerklärung zu bereinigen sind, wird noch geprüft.

Ich bitte um Verständnis, dass es aus Zeitgründen nicht möglich ist, die Gesprächsinhalte der Veranstaltung am 16.8.2011 detaillierter wiederzugeben.

Ein Abdruck dieses Schreibens wird auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 5b

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