Begriff

Der Ehegatte ist eine mit einem anderen durch wirksame Ehe verbundene Person. Die Ehe begründet zwischen den Ehegatten wechselseitige Rechte und Pflichten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ehefähigkeit und Eheschließung und die daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen den Eheleuten sind in den §§ 1303 ff. BGB geregelt. Zudem ist die umfassende Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zum Familienrecht zu beachten.

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