FinMin Bayern, Erlaß v. 7.12.2001, 34 - S 2337 - 007 - 55 942

Bezug: Schreiben vom 22.12.1978 (FMBI 1979 S. 20), geändert durch Schreiben vom 11.5.1990 (FMBI S. 227)

An Stelle des in Teil B Nrn. 1 und 3 genannten steuerfreien Betrags von 435 DM monatlich (5.220 DM jährlich) gilt ab dem Jahr 2002 ein Betrag von 223 EUR monatlich (2.676 EUR jährlich).

Im Übrigen gelten die Regelungen des Bezugsschreibens vom 22.12.1978 weiter.

Dieses Schreiben ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.

Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.

 

Normenkette

LStR 2002 R 13 Abs. 3

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