Für die Berechnung der Gebäudeabschreibung muss ein Gesamtkaufpreis aufgeteilt werden auf
- den Grund und Boden sowie
- das Gebäude und
- ggf. weitere Wirtschaftsgüter (z.B. Außenanlagen).
Beraterhinweis Es ist sinnvoll, im notariellen Vertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung die einzelnen Kaufpreisbestandteile darzustellen.[21]
Einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung ist steuerrechtlich zu folgen, wenn die realen Wertverhältnisse nicht in grundsätzlicher Weise verfehlt werden.[22]
Erhaltungsrücklage im Kaufvertrag: Es können dabei nicht nur zivilrechtlich eigenständig zu beurteilende Kaufpreisteile markiert werden (z.B. der Wert einer mitverkauften Einbauküche). Auch der Betrag der anteiligen Erhaltungsrücklage kann im Kaufvertrag dokumentiert werden.
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