Kommentar

Zur steuerlichen Erfassung von ausländischen Unternehmern wurden bisher nur landesspezifische Fragebögen der Finanzverwaltung verwendet. Das BMF hat jetzt erstmals bundeseinheitliche Frage- und Erfassungsbögen, verbunden mit einer Ausfüllhilfe, für die umsatzsteuerrechtliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern eingeführt. Neben einem allgemeinen Fragebogen[1] werden je nach individuellem Fall diverse Einlagebögen vorgegeben.

Die Vordrucke sind auch in englischer und französischer Sprachfassung vorhanden.

Konsequenzen für die Praxis

Spezielle praktische Konsequenzen ergeben sich aus der bundeseinheitlichen Ausgestaltung der Frage- und Erfassungsbögen der Finanzverwaltung nicht. Es ist aber für die Beratungspraxis zu begrüßen, dass nicht mehr individuelle bundeslandspezifische Fragebögen zu bearbeiten sind.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 24.8.2021, III C 3 - S 7532/19/10002:003, BStBl 2021 I S. 1527.

[1] FsEAusUN.

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