FinMin Schleswig-Holstein, Erlaß v. 12.11.2012, VI 343 - O 2368 - 015/18
Schrittweise Einführung des Abrufverfahrens für Arbeitgeber in 2013
Mit meinem Schreiben vom 23.10.2012 habe ich Ihnen nachrichtlich die Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zugesandt, die ich an in Schleswig-Holstein ansässige Organisationen der Wirtschaft und Verbände versandt habe.
Danach ist vorgesehen, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale schrittweise in 2013 einzuführen. Bereits ab dem 1.11.2012 mit Wirkung zum 1.1.2013 können Arbeitgeber die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z.B. die Steuerklasse und Freibeträge, abrufen. Die Arbeitgeber müssen ihre Software und ihre betrieblichen Abläufe an das neue elektronische Verfahren anpassen. Um den Arbeitgebern und der Verwaltung einen schrittweisen Einstieg in das neue Verfahren zu ermöglichen, wird in 2013 ein Einführungszeitraum geschaffen. Der Arbeitgeber hat die ELStAM zumindest für einen im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abzurufen und anzuwenden. Ein Abruf mit Wirkung 2014 wäre zu spät.
Für etwa die Hälfte der Klein- und Kleinstunternehmen in Deutschland erfolgt die Lohnabrechnung über Steuerberaterinnen und Steuerberater, die dem DATEV-Verbund angehören. Technisch kann auf Grund der bisherigen Beteiligung der DATEV an der Pilotierung des Abrufverfahrens für Arbeitgeber und der Kommunikation des Projektes ElsterLohn II mit der DATEV davon ausgegangen werden, dass diese Unternehmen am Jahresbeginn grundsätzlich umstellungsfähig sein werden.
An dieser Stelle bitte ich Sie um Ihre Unterstützung bei der schrittweisen Einführung des Abrufverfahrens für Arbeitgeber. Ich gehe davon aus, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater die Arbeitgeber bei ihrer individuellen Entscheidung zum Einstieg in das elektronische Verfahren beraten werden. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie Ihren Mitgliedern empfehlen würden, den von ihnen betreuten Unternehmen anhand der nachfolgenden Aufstellung/Prüfkette einen über das Jahr 2013 verteilten Einstieg anzuraten. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater verfügen über die erforderlichen Einblicke in die wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse ihrer Mandanten, um diesen bei der Festlegung eines jeweils geeigneten Einstiegstermins behilflich zu sein. Auf diese Weise kann eine für alle Beteiligten sinnvolle Verteilung erreicht werden.
Rang |
Frage |
Kriterien |
1 |
Wann muss ich? |
- gesetzliche Verpflichtung zum 1.1.2013 mit Kulanzfrist
- letzte Einstiegsoption 12/2013 (Kulanzende)
|
2 |
Wann kann ich? |
- Abhängig von Programmfreigabe SW-Hersteller
- Empfehlung der SW-Hersteller
|
3 |
Wann sollte ich? |
- primär individuell bestimmt
- Folge der Empfehlung des Steuerberaters
- Ansprache der Arbeitgeber durch Finanzämter zur Steuerung des regionalen Beitritts
- Informationen aus www.elster.de und/oder Presse
- Vermeidung von Jahresendüberschneidungen (Sonderzahlungen, Sonderaktionen)
|
4 |
Wann mache ich es? |
- bei mehreren Betriebsstätten in Stufen / bei größeren Unternehmen in Stufen
- Wie ist die Innovationsneigung?
- Wann möchte ich die Vorteile des ElsterLohn II Verfahrens für meinen Betrieb nutzen?
|
Mit einem über das Jahr 2013 verteilten Einstieg ihrer Mandanten können die Steuerberaterinnen und Steuerberater somit in erheblichem Maße zu einem Gelingen der Einführung des Abrufverfahrens für Arbeitgeber beitragen.
Ergänzend zu meinen Ausführungen in meinem Schreiben vom 23.10.2012 teile ich mit, dass nunmehr aktualisierte umfassende Informationen – einschließlich einer Liste mit den häufigsten Fragen (und Antworten) – im Internet unter www.elster.de zur Verfügung stehen.
Normenkette
EStG § 39