1.1 Preisrisiko
Ein Preisrisiko entsteht, wenn sich die Herstellkosten des Lieferanten beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen ändern und diese Kostenerhöhung weitergegeben wird. Besteht eine Abhängigkeit von dem betroffenen Lieferantent aufgrund einer monopolistischen oder oligopolistischen Marktposition ist die Abwehr der Preiserhöhungen schwierig. Generell ist es Aufgabe des strategischen Einkaufs im Rahmen der Beschaffungsstrategie geeignete Einkaufshebel zur Reduktion zu entwickeln und einzusetzen.
1.2 Insolvenzrisiko/Konkursrisiko
Für den Einkauf besteht das latente und potenzielle Risiko einen wichtigen Lieferanten aufgrund von dessen Zahlungsunfähigkeit zu verlieren. Ein Insolvenzverfahren wird entweder auf Antrag der Geschäftsführung oder externer Gläubiger (Lieferanten, Sozialversicherungsträger) eröffnet.
In der Regel befindet sich ein Unternehmen bereits seit einiger Zeit in finanziellen Schwierigkeiten. Verbindlichkeiten von Zulieferern und Dienstleistern werden gar nicht mehr oder nicht bei Fälligkeit beglichen. Dies wirkt sich meist sofort auf die rechtzeitige Erbringung der Leistung dieses Unternehmens aus. Ist die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gegeben, muss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ein Insolvenzantrag gestellt werden.
In der Regel wird durch das Insolvenzgericht zunächst ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Das Gericht setzt als Ersatz für die Geschäftsführung einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Dieser hat im Rahmen des Vorverfahrens die Aufgabe und Verantwortung, das verbleibende Vermögen zu zum Schutz der Gläubiger zu sichern und zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Gesetzlich vorgesehen ist auch, dass die Geschäfte des Unternehmens im Regelfall bis zur Eröffnung fortgeführt werden. Nach durchschnittlich drei Monaten wird dann das Hauptverfahren eröffnet, soweit die Masse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
Für den Einkauf bedeuten sowohl das vorläufige Verfahren als auch das spätere Hauptverfahren ein erhebliches Risiko. Umsetzungen von Absprachen, Einhaltung von Verträgen und bisherige Prozesse können durch die Aufgabe des Insolvenzverwalters behindert oder ausgesetzt werden, wenn es der Sicherung der Insolvenzmasse dient. So sind in vielen Fällen nur noch Lieferungen gegen Vorkasse möglich. Die Sicherung der Versorgung ist in solchen Fällen extrem schwierig und aufwendig für den Einkauf. Zur Abwendung des Insolvenzrisikos empfiehlt es sich für den Einkauf, Single-Sourcing-Situationen nicht zuzulassen. In allen versorgungswichtigen Warengruppen (z. B. Rohstoffe) oder wichtige Transportdienstleiser sollten mehr als ein qualifizierter Lieferant verfügbar sein. Weiterhin ist es wichtig, bei kritischen Lieferanten regelmäßig die Bilanzen im Hinblick auf Liquiditätskennzahlen und ein Zahlungsunfähigkeitsrisiko zu analysieren. Die hierfür benötigten Kennzahlen und eine Bonitätsbewertung bieten auch Anbieter von Wirtschaftsauskünften an.
1.3 Währungsrisiko
Ein Währungsrisiko entsteht, wenn der Bezug von Gütern und Dienstleistungen in einer Fremdwährung erfolgt. Das Währungsrisiko (Wechselkursrisiko) bezieht sich auf die finanzielle Unsicherheit, welche über die volatile (schwankende) Entwicklung der Wechselkurse entstehen kann. Für den Einkauf in Ländern mit Fremdwährungen wird in der Regel versucht, die eigene Hauswährung als Abrechnungsbasis vertraglich zu vereinbaren. Ist der Einkäufer gezwungen die Beschaffung in ausländischer Währung zu tätigen, liegen Bestellzeitpunkt und Rechnungsfälligkeit meist zeitlich auseinander. Wenn der Wert der ausländischen im Vergleich zur einheimischen Währung steigt, hat der Einkauf eine höhere Zahlung in Hauswährung zu leisten. Bei einer extremen Kursschwankung kann das schnell zu erheblichen Mehrkosten führen. Das Währungsrisiko wird umso höher bewertet, je höher die zuvor beobachtete Wechselkursvolatilität war.
Das Währungsrisiko kann durch bestimmte Absicherungsgeschäfte gemildert werden. Das können zum Beispiel Optionen und Swaps auf dem Devisenmarkt sein. Man kann sich jedoch auch durch Terminkontrakte gegen Kursunsicherheiten bestimmter Währungen absichern, indem man schon heute mit dem Vertragspartner einen Kurs festlegt, zu dem man die Währung in Zukunft kaufen oder verkaufen möchte. Weiterhin gibt es Möglichkeit des natürlichen Hedges, indem man Forderungen und Verbindlichkeiten in derselben Währung miteinander verrechnet. In Europa verhindert die Europäische Währungsunion mit dem Euro das Währungsrisiko zwischen den Ländern.
1.4 Risiko von Lieferausfall oder -verspätung
Durch eine verspätete Bereitstellung der benötigten Lieferungen oder den kompletten Ausfall eines Lieferanten entstehen negative Auswirkungen (Schäden) im Herstellungsprozess des einkaufenden Unternehmens. Dazu zählen z. B.
- Ausfall/Verzögerung eigener Auslieferungen
- Störungen der eigenen Produktionspläne
- Mehraufwand durch Nacharbeit mit Überstundenzuschlägen
1.5 Qualitätsrisiko
Mangelhafte Qualität der bezogenen Leistungen kann zu Beeinträchtigungen des Herstellungsprozesses und Folgekosten (Schäden) führen. Dazu zählen z. B.
- Mangelhafte Qualität der eigen...