Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten

Gewinnermittlung

Gewinnschätzung

  • Bei einem gewerblichen Betrieb, für den keine Buchführungspflicht besteht, für den freiwillig keine Bücher geführt werden und für den nicht festgestellt werden kann, dass der Stpfl. die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gewählt hat (>BFH vom 30.9.1980 – BStBl 1981 II S. 301), ist der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen, zu schätzen. Hat der Stpfl. dagegen für den Betrieb zulässigerweise die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gewählt, ist auch eine Gewinnschätzung in dieser Gewinnermittlungsart durchzuführen (>BFH vom 2.3.1982 – BStBl 1984 II S. 504).
  • >bei abweichendem Wirtschaftsjahr >R 4a Abs. 4
  • bei einem Freiberufler, der seinen Gewinn für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt hat, >H 4a (Freiberufler)

Sanierungsgewinn

Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen; Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen (§§ 163, 222, 227 AO) >BMF vom 27.3.2003 (BStBl I S. 240); zur Anwendung des BMF-Schreibens auf Gewinne aus einer Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) und aus einer Verbraucherinsolvenz (§§ 304 ff. InsO) >BMF vom 22.12.2009 (BStBl 2010 I S. 18).

(Anhang 16 VIII 1)

(Anhang 16 VIII 2)

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