Abbruchabsicht
Bei der Ermittlung des Teilwerts eines Gebäudes ist die Abbruchabsicht nicht zu berücksichtigen (>BFH vom 7.12.1978 – BStBl 1979 II S. 729).
Beteiligung
Zur Bestimmung des Teilwerts einer Beteiligung >BFH vom 7.11.1990 (BStBl 1991 II S. 342) und vom 6.11.2003 (BStBl 2004 II S. 416).
Einlage
Teilwert bei Einlage im Zusammenhang mit einer Betriebseröffnung
>H 6.12 (Teilwert)
>BFH vom 29.4.1999 (BStBl 2004 II S. 639)
Ersatzteile im Kfz-Handel
>BFH vom 24.2.1994 (BStBl II S. 514)
Fehlmaßnahme
Eine Fehlmaßnahme liegt unabhängig von der Ertragslage des Betriebs vor, wenn der wirtschaftliche Nutzen der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts bei objektiver Betrachtung deutlich hinter dem für den Erwerb oder die Herstellung getätigten Aufwand zurückbleibt und demgemäß dieser Aufwand so unwirtschaftlich war, dass er von einem gedachten Erwerber des gesamten Betriebs im Kaufpreis nicht honoriert würde (>BFH vom 20.5.1988 – BStBl 1989 II S. 269).
>Überpreis
Forderungen
Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden
- Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden sind mit den Herstellungskosten der halbfertigen Arbeiten, ohne die in solchen Arbeiten ruhenden, im laufenden Geschäftsbetrieb noch nicht aufzudeckenden Gewinnanteile anzusetzen. Bei der Einbringung zum gemeinen Wert oder Zwischenwerten nach dem UmwStG gehören zum gemeinen Wert halbfertiger Arbeiten auch darin enthaltene anteilige Gewinne (>BFH vom 10.7.2002 – BStBl II S. 784).
Eine >Teilwertabschreibung auf halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ist hinsichtlich des gesamten Verlusts aus dem noch nicht abgewickelten Auftrag bis zur Höhe der aktivierten Herstellungskosten zulässig und nicht auf den dem jeweiligen Fertigungsstand entsprechenden Anteil begrenzt. Die Höhe der Teilwertabschreibung ist nach der retrograden Bewertungsmethode (>H 6.8) zu ermitteln. Eine >Teilwertabschreibung ist regelmäßig nicht zulässig, wenn
- die Verpflichtung zur Fertigstellung des Bauvorhabens entfallen ist,
- selbständige Teilleistungen abgenommen werden oder
- die Aufträge bewusst verlustbringend kalkuliert werden (>BFH vom 7.9.2005 – BStBl 2006 II S. 298); >Verlustprodukte.
- >H 6.1
Investitionszuschüsse
mindern grundsätzlich nicht den Teilwert der bezuschussten Wirtschaftsgüter (>BFH vom 19.7.1995 – BStBl 1996 II S. 28).
Retrograde Wertermittlung
Bei der retrograden Ermittlung des Teilwerts von Wirtschaftsgütern können nach dem Bilanzstichtag entstehende Selbstkosten nur insoweit berücksichtigt werden, als auch ein gedachter Erwerber sie berechtigterweise geltend machen könnte (>BFH vom 9.11.1994 – BStBl 1995 II S. 336).
>H 6.8 (Retrograde Bewertungsmethode)
Schätzung
Im Rahmen der Schätzung des Teilwerts gelten die Wiederbeschaffungskosten als Ober- und der Einzelveräußerungspreis als Untergrenze (>BFH vom 25.8.1983 – BStBl 1984 II S. 33).
Teilwertabschreibung