Dipl.-Finanzwirt Christian Ollick
Kommentar
Einkommensteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum 2013 werden von den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen frühestens ab Anfang März erlassen. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen begründet dies mit den bis dahin andauernden Übermittlungsfristen für Arbeitgeber und Versicherungen.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (FinMin) weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass die Finanzämter erst Anfang März 2014 mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2013 beginnen. Als Grund für diese Verzögerung nennt das FinMin die noch andauernden Fristen zur Übermittlung von Steuerdaten durch Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen an das Finanzamt (z. B. Kranken- und Pflegeversicherungsdaten, Rentenbezugsmitteilungen, Lohnsteuerbescheinigungen etc.).
Weiter erklärt das FinMin, dass die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung 2013 nun – wie bereits in vielen anderen Bundesländern auch – nicht mehr per Post an die Steuerbürger verschickt werden. Stattdessen müssen die benötigten Vordrucke nun auf der Seite www.bundesfinanzministerium.de (unter Service/Formulare) heruntergeladen oder direkt bei den Finanzämtern abgeholt werden, sofern die Erklärung noch in Papierform abgegeben werden soll. Auch die meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden legen die Vordrucke aus.
In begründeten Ausnahmefällen dürfen die benötigten Vordrucke auch noch telefonisch beim Finanzamt angefordert werden (z. B. bei schwerer Krankheit oder Gehbehinderung).
Hinweis: Die Papiervordrucke sind für Steuerzahler entbehrlich, die ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermitteln. Hierzu steht ihnen das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung (www.elsteronline.de), das Programm ElsterFormular oder kommerzielle Steuersoftware zur Verfügung.
Die Einkommensteuererklärung wird von den Ämtern in der Regel nur noch bei Arbeitnehmern, Rentnern und Vermietern (mit Gewinneinkünften unter 410 EUR) in Papierform akzeptiert. Eine elektronische Übermittlung ist unter anderem verpflichtend für Einkommensteuererklärungen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft (über 410 EUR), sowie für Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Einnahmen-Überschussrechnungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Nach der Verlautbarung des FinMin müssen Steuerzahler mit einer Bearbeitungsdauer ihrer Erklärung zwischen 5 Wochen und 6 Monaten rechnen, längere oder kürzere Bearbeitungsdauern sind jedoch vereinzelt möglich – je nach Komplexität des Steuerfalls.
Link zur Verwaltungsanweisung
FinMin NRW, Pressemitteilung v. 20.12.2013