Ausnahme unbeschränkte Steuerpflicht
Eine Bereitstellung von ELStAM für ausländische Arbeitnehmende ist aber derzeit noch nicht möglich, wenn Freibeträge berücksichtigt werden sollen sowie für auf Antrag unbeschränkt und erweitert unbeschränkt Steuerpflichtige.
Diese Gruppen sollen programmtechnisch erst noch umgesetzt werden. U.a. für ausländische Arbeitnehmer, die als Grenzpendler im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht Arbeitslohn aus einer inländischen Tätigkeit beziehen, stehen dem Arbeitgeber deshalb keine ELStAM beim BZSt zum Abruf zur Verfügung. Für diesen Personenkreis bleibt es noch bei der Ausstellung einer (papierbasierten) Bescheinigung.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für den Arbeitnehmer zu beantragen. Der Arbeitnehmer muss ihn dazu bevollmächtigen.
Die Bescheinigung ist als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen und während des Dienstverhältnisses, längstens bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, aufzubewahren.