OFD Koblenz, Verfügung v. 27.4.2006, O 2200 - ZD 13 15, ZD 13 36, ZD 13 31
Allgemeines
Im Rahmen des eGovernment-Projekts Elster wurde zum 1.1.2006 das ElsterOnline-Portal realisiert. Seit diesem Zeitpunkt kann sich jeder Steuerbürger über www.elster.de im ElsterOnline-Portal anmelden.
Es ermöglicht dem Steuerpflichtigen die Beschaffung eines Signaturzertifikats, mit dessen Hilfe eine authentifizierte Übermittlung von Steuerdaten (zunächst nur LSt-Anmeldungen, USt-Voranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung von Sondervorauszahlungen, ESt-Erklärungen) durchführbar ist. Damit kann der Absender elektronischer Daten eindeutig identifiziert werden. Die Einreichung des unterschriebenen Ausdrucks erübrigt sich.
Die Registrierung war zunächst nur für natürliche Personen mit ihrer persönlichen Steuernummer möglich. Bei der Registrierung natürlicher Personen wird zur Sicherheit das Geburtsdatum, das bei der Registrierung eingegeben wurde, mit dem im Speicherkonto abgelegten abgeglichen. Daher war bisher eine Registrierung mit Firmensteuernummern nicht möglich.
Ab 2.5.2006 wird auf der Registrierungsseite im ElsterOnline-Portal auch für Rheinland-Pfalz die Möglichkeit geschaffen, zwischen persönlichem Zertifikat und nichtpersönlichem Zertifikat (Organisationszertifikat) zu wählen.
Nichtpersönliches Zertifikat (Organisationszertifikat) im ElsterOnline-Portal
Organisationen (Firma, Gesellschaft, Verein, Institution, etc.) müssen sich mit der Firmensteuernummer, unter der beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldung oder die Lohnsteueranmeldung abgegeben wird, registrieren. Bei der Registrierung geben sie anstelle des Geburtsdatums ein so genanntes „Gemeinsames Geheimnis” an.
Gemeinsames Geheimnis kann sein:
- festgesetzte oder verbleibende Steuer der letzten drei vorangegangenen Veranlagungszeiträume (KSt, USt)
- festgesetzte oder verbleibende Lohnsteuer des vorangegangenen Jahres
- festgesetzte Vorauszahlungen oder verbleibende Steuer der vier vorangegangenen Quartale (KSt, USt, LSt)
- verbleibende Steuer oder verbleibende Vorauszahlung oder Überschuss der vergangenen zwölf Voranmeldungszeiträume (LSt/USt)
- Der Wert des gemeinsamen Geheimnisses ist in folgender Form einzugeben:
- positiver Wert: 1234,67
- negativer Wert: -1234,56
Es sind keine Leerzeichen zugelassen. Das Minus muss unmittelbar dem Wert vorangestellt sein. Es dürfen aus Sicherheitsgründen keine Nullwerte eingegeben werden.
Dieses „Gemeinsame Geheimnis” wird nach Eingang der Registrierungsdaten in der ZDFin im Grundinformationsdienst mit den entsprechenden Daten im Speicherkonto verglichen.
Stimmt das gemeinsame Geheimnis mit den im Speicherkonto abgelegten Informationen überein, wird ein Schreiben, das den Aktivierungsaccount für Schritt 2 der Registrierung enthält, erstellt und an die im Speicherkonto abgelegte Adresse versandt.
Sind die Daten nicht identisch, erfolgt die Ausgabe einer Fehlermeldung in die DAVID-Datei EOP. Es wird kein Schreiben an den Steuerpflichtigen erstellt.
Einzelheiten zum Registrierungsverfahren sind im Teil 6 von Fach 04 DA-EDV beschrieben.
Änderungen in der DAVID-Datei EOP
Die DAVID-Datei EOP wurde um den Begriff GEMGEH für gemeinsames Geheimnis erweitert.
Das gemeinsame Geheimnis wird wie folgt dargestellt:
StA; VZ; Wert
Beispiel:
KSt; 2003; -124714,00
Die Registrierungen zum gemeinsamen Geheimnis werden auch unter dem Ordnungsbegriff EOPNR in die EOP eingestellt. Die Verfahrensart ist VERF = 000. Ob eine Registrierung für ein persönliches Zertifikat oder nichtpersönliches Zertifikat (Organisationszertifikat) vorliegt, ist also nur daran zu erkennen, ob der Begriff GEBDAT oder GEMGEH gefüllt ist.
Eine Nacherstellung von Schreiben ist ausgeschlossen. Ein möglicher Fragenkatalog ist im Fach 4 Teil 6 Nr. 4 DA-EDV enthalten.
Normenkette
StDÜV § 1