3.1 Voraussetzungen und Förderung
Die Förderung ist dem Programm 201 in weiten Teilen gleich, einige Unterschiede gilt es jedoch zu beachten. Antragsteller bei dieser Programmvariante sind:
Antragsteller
Unternehmer, die einen mehrheitlich kommunalen Gesellschaftshintergrund haben. Dieser ist im Sinne dieses Programms gegeben, wenn eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehreren Gebietskörperschaften oder Bundesländern vorliegt. Für Bundesländer gilt eine Beteiligung von mehr als 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %.
- Unternehmen, an denen keine der vorgenannten Beteiligungen bestehen, können dieses Programm nutzen, wenn sie im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modelle) tätig sind. Die Rechtsform des Unternehmens ist unerheblich. Allerdings wird vorausgesetzt, dass das finanzierte Investitionsgut zumindest über die Laufzeit des KfW-Darlehens von einer kommunalen Gebietskörperschaft oder einem rechtlich unselbstständigen Eigenbetrieb oder einem Gemeindeverband oder einem Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gemeinschaftshintergrund (siehe oben) zur Nutzung überlassen wird.
- Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, wenn die Gemeinnützigkeit vom zuständigem Finanzamt bestätigt wurde (Freistellungsbescheinigung).
- Alle Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn diese nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind.
- Alle Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wenn bei ihnen ein mehrheitlich kommunaler Hintergrund besteht.
Befindet sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten, so ist eine Förderung ausgeschlossen. Ebenfalls werden nicht mitfinanziert:
- Entgeltliche oder sonstige Vermögensübertragungen, zwischen verbundenen Unternehmen, Unternehmen und deren Gesellschafter, im Rahmen von Betriebsaufspaltungen, zwischen Ehegatten oder der Erwerb eigener Anteile
- Umschuldungen und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
- Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
- Leasingfinanzierungen
- Eigenleistungen
- Investitionen von politischen Parteien
In-sich-Geschäfte.
In-sich-Geschäfte
Sog. In-sich-Geschäfte liegen im Zusammenhang mit diesem Programm vor, wenn zwischen dem Veräußerer und Erwerber eine Gesellschafteridentität besteht.
Förderziel
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die kommunale Infrastruktur verbessert wird. Gemeint sind hier folgende Maßnahmen:
- Modul A: Quartierbezogene Wärme- und Kälteversorgung (zu den einzelnen förderfähigen Maßnahmen in diesem Bereich siehe bereits oben unter Abschn. 2.3)
- Modul B: Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier (zu den einzelnen förderfähigen Maßnahmen in diesem Bereich siehe bereits oben unter Abschn. 2.4)
Modul C: Klimafreundliche Mobilität im Quartier (zu den einzelnen förderfähigen Maßnahmen in diesem Bereich siehe bereits oben unter Abschn. 2.5)
Neben den unter Abschn. 2.5 genannten Maßnahmen werden mit diesem Programm auch Quartierspeicher für Elektrizität aus dem Quartier in Kombination mit den folgenden 2 Maßnahmen:
• mit einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge und
• mit der Nutzung im Quartier für Haushaltsstrom und Gebäudebetrieb, z. B. über Wärmeerzeugung durch Wärmepumpe
gefördert. Ebenfalls zusätzlich gefördert werden:
- Mess-, Steuer-, Regeltechnik und Sensorik inklusive Energiemanagementsoftware zur effizienten Regelung von Energieströmen im Quartier (energetisches Lastenmanagement) und zur Einbindung in ein quartierweites Energiemanagementsystem sowie zum Monitoring im Rahmen des quartierweiten Managements. Hierbei sind die Erzeuger mit dem Verkehrssektor und mindestens einem weiteren Verbrauchssektor sowie einer Speichertechnologie zu koppeln.
- Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Lastenmanagements im Quartier, der Energieversorgung von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb und zur optimierten Einbindung in die Ladeinfrastruktur.
- Modul D: Klimaschutz und -anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur (zu den einzelnen förderfähigen Maßnahmen in diesem Bereich siehe bereits oben unter Abschn. 2.6).
Bei Großprojekten ist eine Gliederung in räumliche und/oder sachliche Vorhabensabschnitte möglich, wobei der Vorhabensabschnitt als Einzelvorhaben gilt und die Kredite entsprechend vorhabensbezogen vergeben werden.
Grundstücke
Ist ein Grundstück ein notwendiger Bestandteil der Investition, so kann dies über das Programm "IKU-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)" finanziert werden. Voraussetzung ist, dass die Anschaffung innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung erfolgte.
Die Darlehen dieses Programms werden von der KfW-Förderbank als Beihilfe nach der "De-minimis"-Verordnung vergeben. Dementsprechend sind die KfW und der Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben gebunden. Detaillierte Informationen zur Beihilfe findet man im "Allgemeinen Merkblatt (Formular 600 000 0065)" auf der Webseite der KfW-Förderbank.
3.2 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung
Höchstbetrag 50 Mio. EUR
Mit diesem Programm können grundsätzl...