Zuschuss für Arbeitnehmeressen
Ein Arbeitnehmer nimmt an Arbeitstagen regelmäßig sein Mittagessen im Restaurant gegenüber von seinem Büro ein. Aufgrund einer Vereinbarung seines Arbeitgebers mit dem Gastwirt zahlen er und alle seine Kolleginnen und Kollegen für das Tagesessen inkl. eines Getränks lediglich 5,00 EUR statt 8,50 EUR. Der Arbeitgeber schießt 3,50 EUR für jedes an seine Arbeitnehmer ausgegebene Tagesessen durch direkte Zahlung an den Gastwirt zu.
Es liegt ausschließlich ein Leistungsaustausch zwischen dem Gastwirt und dem Arbeitnehmer vor. Das Zuzahlungsversprechen des Arbeitgebers rechtfertigt es nicht, dass der Gastwirt an den Arbeitgeber eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausstellt und der Arbeitgeber bezogen auf seine Zuzahlung den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. Der Gastwirt erhält je Tagesessen insgesamt 8,50 EUR und muss daher aus diesem Preis das Entgelt mit 7,14 EUR (= 8,50 EUR/119 × 100) und die Umsatzsteuer mit 1,36 EUR (= 8,50 EUR/119 × 19) ermitteln. Eine Rechnung kann der Gastwirt nur an den Leistungsempfänger, also den Arbeitnehmer, ausstellen. Dem Arbeitgeber schickt er lediglich eine schlichte "Zahlungsanforderung".