OFD Berlin, Verfügung v. 17.6.1997, St 446 - S 2337 - 4/78

Die nach dem Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.11.1978 (GVBl 1978, 2214), geändert u.a. durch das Gesetz vom 17.12.1986 (GVBl 1986, 2042), zu zahlenden Aufwandsentschädigungen erfüllen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG und sind deshalb im vollen Umfang steuerfrei.

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 12

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