2.1 A. Grundbesitz
Hier sind die Werte von Grundbesitz einzutragen, die aus dem Einheitswertbescheid entnommen werden können.
In der Spalte 1 ist die Lage des Grundstücks einzutragen.
In der Spalte 2 ist anzugeben, um was für eine Grundstücksart es sich handelt.
Unter 2a) fällt ist anzugeben, ob es sich um ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück, sonstiges bebautes Grundstück oder ein unbebautes Grundstück handelt.
Geht es um Land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz, dann ist dies unter 2b) einzutragen.
Betrieblicher Grundbesitz ist unter 2c) aufzuführen.
Die Spalte 3 erfragt das Lage- Finanzamt (das Finanzamt, in dem der Grundbesitz belegen ist) und das Einheitswert- Aktenzeichen.
In der Spalte 4 ist dann der Einheitswert des ganzen Grundstücks einzutragen.
Die Währungsangabe hat entweder in DM oder Euro zu erfolgen.
Sollte der Bodenrichtwert bekannt sein, so ist dieser in der Zeile 5 einzutragen.
In die Zeile 6 ist der geschätzte Wert, der gemeine Wert oder der Verkehrswert für das ganze Grundstück anzugeben.
In Zeile 7 ist der Anteil am Grundstück zu erfassen (Anteil des Erblassers bzw. vom Schenker zugewendeten Anteil).
2.2 B. Betriebsvermögen oder Anteile daran, nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften sowie sonstige Vermögensgegenstände und Schulden, die mehreren Personen zustehen
In der Spalte 2 ist anzugeben ob es sich handelt um die Übertragung von
2a) Betriebsvermögen
2b) Anteilen am Betriebsvermögen
2c) Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG
2d) sonstigen Vermögensgegenständen und Schulden, die mehreren Personen zustehen.
Weiterhin sind dann der Name und die Anschrift des Betriebs/der Gesellschaft/ der Gemeinschaft anzugeben.
In der Spalte 3 ist das zuständige Finanzamt und die Steuernummer anzugeben.
In den Spalten 4 bis 7 ist der Wert des übertragenen Vermögens einzutragen. Im Einzelnen ist in den Spalten Folgendes aufzuführen.
Unter Spalte 4a) ist der geschätzte Gesamtwert anzugeben und gegebenenfalls der Anteil in %.
Die Spalte 5 fragt nach dem im Gesamtwert enthaltenem Sonderbetriebsvermögen (anzugeben der geschätzte Wert). Beizufügen ist eine Kopie der entsprechenden Sonderbilanz.
In der Spalte 6 ist der im Gesamtwert enthaltene betriebliche Grundbesitz anzugeben. Dies gilt aber nur, wenn das Grundstück zu weniger als 100 % bilanziert ist. Einzutragen ist hierbei die Lage des Grundstücks und der bilanzierte Anteil.
In der Spalte 7 sind die im Gesamtwert enthaltenen Beteiligungen und Anteile einzutragen. Anzugeben sind die Bezeichnung und der geschätzte Wert.
Die Spalte 8 will Angaben zu Gewinnen und Verlusten der letzten drei Wirtschaftsjahre. Dies gilt aber nur bei übertragenem Betriebsvermögen, Anteilen an Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Weitere Unterlagen
Der Anlage ist für die jeweiligen Unternehmen auch eine Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgeschlossenen Wirtschaftsjahre beizufügen. Ebenso ist eine Aufschlüsselung der Kapitalkonten beizulegen.