Auswirkung des Abzugsbetrags

Begünstigtes Vermögen von bis zu 1 000 000 EUR wird im Fall der Regelverschonung durch den Verschonungsabschlag von 85 % und den Abzugsbetrag vollständig befrelt. Der Abzugsbetrag verringert sich gleitend bei einem Wert des begünstigten Vermögens zwischen 1 000 001 EUR und 2 999 999 EUR.

Beispiel:

Erblasser E hinterlässt seinem Sohn S einen Gewerbebetrieb mit einem gemeinen Wert von 2 000 000 EUR (Anteil Verwaltungsvermögen < 50 %).

Für S ergibt sich zunächst folgende Berechnung:

Betriebsvermögen (begünstigt)     2 000 000 EUR    
Verschonungsabschlag (85 %)     ./. 1 700 000 EUR    
Verbleiben     300 000 EUR    
Abzugsbetrag     ./. 75 000 EUR    
Steuerpflichtiges Betriebsvermögen         225 000 EUR
Abzugsbetrag     150 000 EUR    
Verbleibender Wert (15 %) 300 000 EUR        
Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR        
Unterschiedsbetrag 150 000 EUR        
Davon 50 %     ./. 75 000 EUR    
Verbleibender Abzugsbetrag     75 000 EUR    

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