Das 16-stellige Aktenzeichen ist auf dem Informationsschreiben abgedruckt, welches die Finanzverwaltung im Juni 2022 an alle Grundstückseigentümer versandt hat und findet sich auch auf dem Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes oder ggf. auf dem Grundsteuerbescheid der Kommune wieder. Die Eintragung des Aktenzeichens erfolgt ohne Sonderzeichen.

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