BMF, Schreiben v. 11.1.2016, IV C 7 - S 3225/16/10001, BStBl I 2016, 6
Gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 8.1.2016 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2015; 2010 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2016 anzuwenden sind.
Baupreisindizes (2010 = 100) | |
Gebäudearten[*] 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG |
Gebäudearten[*] 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
111,1 | 111,4 |
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2016, 6
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