BMF, Schreiben v. 28.1.2020, IV C 7 - S 3225/20/10001 :001 (DOK 2020/0081938), BStBl I 2020, 209
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020
Gemäß § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2020 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2019; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020 anzuwenden sind.
Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100) | |
Gebäudearten[*] 1.01. bis 5.1. Anlage 24, II., BewG |
Gebäudearten[*] 5.2. bis 18.2. Anlage 24, II., BewG |
127,2 | 128,1 |
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2020, 209
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