BMF, Schreiben vom 18.1.2021, IV C 7 - S 3225/20/10001 :002 (DOK 2021/0050425), BStBl I 2021, 147
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021
Gemäß § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 8. Januar 2021 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2020; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021 anzuwenden sind.
Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100) | |
Gebäudearten[*] 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG |
Gebäudearten[*] 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
129,2 | 130,1 |
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2021, 147
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