Kurzbeschreibung
Dieser Musterbrief wendet sich direkt an den Mandanten und unterstützt den steuerlichen Berater für den Fall der Erstberatung oder bei einem Mandantenwechsel. Er zeigt Beratungspotenzial beim Abschluss von Arbeitsverträgen einer GmbH mit ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer auf.
Vorbemerkung
Die Weitergabe der Mandanteninformationen, z. B. per E-Mail oder als Brief, an Ihre Mandanten ist zulässig, die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft ist hingegen nicht zulässig. Ebenso zulässig ist die Veröffentlichung, z. B. als HTML-Dokument oder als PDF-Datei, im geschützten Bereich des Internetauftritts Ihrer Kanzlei. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages im öffentlich zugänglichen Bereich nicht gestattet.
Anschreiben
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[Briefkopf Kanzlei] |
Frau/Herr … |
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[Datum] |
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Unser Termin/unser Telefonat am/vom … |
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Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,
die Gestaltung von Arbeitsverträgen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer beschäftigt in vielfacher Weise regelmäßig die Gerichte. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei Betriebsprüfungen vermehrt festgestellt wurde, dass viele GmbH-Geschäftsführer sich von "ihrer" GmbH unterjährig oft zu hohe Gehälter auszahlen ließen, im Vergleich zu einem fremden Geschäftsführer, der für die gleiche geschäftsführende Tätigkeit meist ein deutliches niedrigeres Gehalt bekommen hätte. Die Finanzverwaltung hat daher an die Anerkennung solcher Anstellungs- bzw. Arbeitsverhältnisse zwischen der GmbH und ihrem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Denn nach Ansicht der Finanzverwaltung bergen solche Verträge die Gefahr einer missbräuchlichen Gestaltung mit dem Ziel der Steuervermeidung bzw. der Steuerreduktion. Allerdings findet sich hier auch die Problematik des sozialversicherungsrechtlichen Status des GmbH-Geschäftsführers wieder. In den letzten Jahren beschäftigten sich die Sozialgerichte immer wieder damit, unter welchen Voraussetzungen ein bei einer GmbH angestellter Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegt bzw. unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsfürher im Rahmen seines Angestelltenverhältnisses sozialversicherungsfrei bleibt. Diese Problematik sollte bereits bei Begründung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen werden.
Zudem muss unterschieden werden, ob der Vertrag zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer der GmbH geschlossen wird, der auch sämtliche Anteile am Stammkapital hält, oder ob es sich um einen Vertrag zwischen der GmbH und einem Fremdgeschäftsführer handelt.
Vertrag zwischen GmbH und Geschäftsführer
Im Nachfolgenden möchte ich/möchten wir Ihnen die Kriterien darlegen, die erfüllt sein müssen, damit das geschlossene Vertragsverhältnis steuerlich anerkannt wird. Ansonsten kann das empfindliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich entsprechender Mehrsteuern.
Wird der Vertrag zwischen einer GmbH und einem Fremdgeschäftsführer geschlossen, sollten im Vertrag insbesondere die folgenden inhaltlichen Thematiken aufgenommen werden:
Eine Vereinbarung über ggf. im Rahmen des Arbeitsverhältnisses durchzuführende Reisetätigkeiten des Geschäftsführers. Regelung zur Abrechnung dieser Reisekosten. |
Regelungsinhalte zur Unfallversicherung, die ggf. für den Geschäftsführer abgeschlossen werden sollte. |
Regelungsinhalte zur Vergütung bei einer Dienstverhinderung. |
Vergütungen bei Tod des Gesellschafters. |
Regelungsinhalte zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung. |
Regelungsinhalte zum Wettbewerbsverbot bzw. zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. |
Beim Fremdgeschäftsführer, der selbst nicht an der GmbH für die er arbeitet am Stammkapital beteiligt ist, spielt der Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung keine Rolle, da dieser in keinem persönlichen und direkten Verhältnis zur GmbH steht, sondern lediglich als Arbeitnehmer dort angestellt ist. Beschäftigt eine Kapitalgesellschaft einen Fremdgeschäftsführer und hat neben diesem Fremdgeschäftsführer noch mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer, so gilt das Gehalt des Fremdgeschäftsführers als Maßstab und Orientierung für die Festlegung der Angemessenheit der Gehälter der Gesellschafter-Geschäftsführer.
Verdeckte Gewinnausschüttung
Der beherrschende Gesellschafter ist im Gegensatz zum Fremdgeschäftsführer in der Lage, in der GmbH seinen geschäftlichen Willen durchzusetzen. Bei der GmbH führt die Feststellung überhöhter Gehaltszahlungen zu einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung und beim Geschäftsführer führt deren Zufluss zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann ausschließlich zwischen dem beherrschenden Gesellschafter und "seiner" GmbH zustande kommen. Wird eine überhöhte Gehaltszahlung festgestellt, wird der Teil der Gehaltszahlungen, der das "fremdübliche Maß" überschreitet, dem Gewinn der GmbH wieder hinzugerechnet. Das bedeutet, bei der GmbH erhöht sich das zu versteuernde Einkommen, was in...