Begünstigt sind solche Stipendien, die "unmittelbar aus öffentlichen Mitteln" geleistet werden. Insoweit kommt es entscheidend darauf an, dass die Mittel aus einem öffentlichen Haushalt stammen. Erfasst sind ferner Gelder, die von einer zwischen- und überstaatlichen Einrichtung, der die Bundesrepublik Deutschland angehört, geleistet werden.

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