Von der wirtschaftlichen Neugründung ist die "unschädliche" Umstrukturierung zu unterscheiden, bei der aufgrund eines entsprechenden Unternehmensplans

  • der bisherige Geschäftsbetrieb eingestellt wird,
  • begleitet von dem Start einer wirtschaftlichen Neuausrichtung

(BGH v. 18.1.2010 – II ZR 61/09, GmbHR 2010, 474 m. Anm. Ulrich = GmbH-StB 2010, 99 [Schwetlik]). Beachten Sie: Die Abgrenzung der beiden Tatbestände ist in der Praxis problematisch, zumal es keinen Mindestzeitraum für die Unterbrechung der unternehmerischen Tätigkeit gibt (hierzu Altmeppen, DB 2003, 2050 [2053]).

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