Schlagwörter

Umsatzsteuer, Grundsatz der Rechtssicherheit, Grenzüberschreitende Personenbeförderungen, Widerstreitende Rechtsauffassung von Finanzbehörde und Strafverfolgungsbehörde, Beitritt Rumäniens zur EU, Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

 

Kläger

SC Exmitiani SRL

 

Beklagter

Directia Generala Regionala a Finantelor Publice Cluj

 

Rechtsfrage (Thema)

1.Verlangt der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der der angefochtene Verwaltungsakt vor dem Beitritt [Rumäniens zur Europäischen Union] erlassen wurde, aber über den Einspruch gegen diesen Verwaltungsakt eine Steuerbehörde nach dem Beitritt entschieden hat, dass das nationale Gesetz im Licht der für die Mehrwertsteuer maßgeblichen europäischen Richtlinie auszulegen ist?2.Ist der Grundsatz der Rechtssicherheit bezogen auf die Umstände des Ausgangsrechtsstreits dahin auszulegen, dass er einer Praxis der Steuerbehörden entgegensteht, die auf der Grundlage desselben Sachverhalts zu anderen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung von unmittelbar mit der internationalen Personenbeförderung im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen führt als die, zu denen die Strafverfolgungsbehörden gelangt sind?3.Ist der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit dahin auszulegen, dass er innerstaatlichen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen in dem Fall, dass in einem Einspruch gegen einen Verwaltungsakt keine auf das Recht der Europäischen Union gestützten Gründe vorgetragen werden, diese nicht mehr vor dem Gericht geltend gemacht werden können?

 

Normenkette

EGRL 112/2006

 

Verfahrensgang

Curtea de Apel Cluj (Rumänien)

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