Kurzbeschreibung
Tragfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit bei einer Existenzgründung. Das Muster zeigt eine beispielhafte Tragfähigkeitsbescheinigung, die Formulierungshilfe für das eigene Schreiben bietet. Das Muster muss dann an die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls angepasst werden.
Wichtige Hinweise
Arbeitnehmer/-innen, die mit der Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können (Ermessensentscheidung) zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) erhalten, der nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG steuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG unterliegt. Dazu muss u. a. eine Tragfähigkeitsbescheinigung (Stellungnahme einer fachkundigen Stelle gem. § 93 Abs. 2 Satz 2 SGB III) der Agentur für Arbeit vorgelegt werden. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute, können aber auch Anwälte oder Steuerberater sein. Die Bewilligung eines Gründungszuschusses kann aufgehoben werden und der Gründungszuschuss zurückgefordert werden.
Das Muster zeigt eine beispielhafte Tragfähigkeitsbescheinigung, die Formulierungshilfe für das eigene Schreiben bietet. Das Muster muss dann an die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls angepasst werden
Existenzgründung - Schreiben an die Agentur für Arbeit/Tragfähigkeitsbescheinigung
An die
Agentur für Arbeit
Darmstadt, den .....
Meine Mandantin: Maria Müller
Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Selbstständigkeit
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Frau Müller hat mich gebeten, zu ihrer künftigen selbstständigen Tätigkeit als Dienstleistungsunternehmen für Planungsbüros im Bereich Architektur Stellung zu nehmen. Frau Müller hat förderungsrechtliche Fragen vorab am ...... mit der zuständigen Agentur für Arbeit (Sachbearbeiter: Herr Meier) abgeklärt, bevor sie sich wegen weiterer Fragen an mich als fachkundige Stelle gewendet hat.
Meines Erachtens ist kein Fremdkapital erforderlich, da Frau Müller vor allem ihre geistigen Leistungen/Fähigkeiten zur Verfügung stellen will, beraten möchte und keine Ware verkauft. Die erforderliche Ausstattung an PC, Drucker etc., die für die geplante Tätigkeit erforderlich ist, existiert. Sie wird von zu Hause aus arbeiten können und direkt vor Ort beim Auftraggeber, sodass das gesonderte Anmieten von Räumlichkeiten entfällt. Zum Besuch der Auftraggeber ist ein Fahrzeug notwendig, ein Fahrzeug hat Frau Müller im Privatbesitz und dies kann für betriebliche Zwecke genutzt werden.
Eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau kann ich nicht fertigen, da mir selbst die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse selbst fehlen. Dies hat Frau Müller selbst erledigt. Frau Müller hat selbst aufgrund ihrer jahrelangen Tätigkeit den Einblick in die Branche und weiß, was man an Honoraren verlangen kann. Die mir vorliegenden Zeugnisse geben wieder, dass Frau Müller über ein exzellentes Fachwissen für die künftige Tätigkeit verfügt und stets sehr engagiert war.
Frau Müller lebt in geordneten Verhältnissen und gehört zu den Mandantinnen, die sich immer prophylaktisch beraten lassen. Sie ist sehr realistisch und gründlich und hat keine Schulden, da sie die Kostenseite immer im Blick hat. An der Eignung zur Selbstständigkeit habe ich keine Zweifel. Ich kenne Frau Müller persönlich seit einigen Jahren 2004 und deren Mann nebst Eltern schon mehrere Jahrzehnte.
Selbstverständlich kann keiner – also auch ich nicht – die künftige Entwicklung und den Erfolg eines Unternehmens angesichts der allgemeinen Marktlage vorhersehen. Allerdings erscheint mir das Thema "fachbezogene Dienstleistung" ein sehr aktuelles und verspricht ein zukunftsträchtiges Geschäft.
Frau Müller ist sich ihrer Pflichten als Unternehmerin voll bewusst un...