Kurzbeschreibung
Dieses Musterschreiben können Steuerberater als Vorlage für ein schriftliches Beratungsangebot an einen Existenzgründer verwenden.
Vorbemerkung
Der erste Kontakt eines Steuerberaters zu einem Existenzgründer (und damit zum potenziellen Neumandanten) erfolgt meist über einen Telefonanruf in der Kanzlei. Die typischen Fragen lauten: "Ich will mich selbständig machen – was muss ich dabei beachten?" oder "Ich brauche für die Finanzierung meines Gründungsvorhabens entsprechende Unterlagen für die Bank!"
Für den Umgang mit derartigen Anrufen sollte die Kanzlei einen möglichst einheitlichen Standard haben. Der Anruf wird meist durch einen Mitarbeiter entgegengenommen, der auch einen ersten Besprechungstermin mit dem Anrufer vereinbart. Das Erstgespräch wird dagegen regelmäßig vom Kanzleiinhaber geführt. Längere Diskussionen am Telefon sollten Sie in jedem Fall vermeiden, da jede Frage des Anrufers meist weitere Fragen nach sich zieht und das Gespräch auf diese Weise schnell zum (unentgeltlichen) "Zeitfresser" wird.
Da es Existenzgründer meist eilig haben, ist es für die Mandatsgewinnung wichtig, dass das Erstgespräch möglichst kurzfristig stattfindet. Dazu sollten in der Kanzlei stets freie Termine reserviert werden, die kurzfristig an potenzielle Neumandanten vergeben werden können. Bei längeren Wartezeiten bis zum Erstgespräch wird der (ungeduldige) Existenzgründer geneigt sein, andere Steuerberater anzurufen, um schneller einen Termin zu bekommen. Der kurzfristig verfügbare Termin ist in dieser Phase also ein wichtiges "Akquisitionsinstrument".
Beratungsangebot
Stefan Steuermann
- Steuerberater -
Existenzgründungsberatung
Sehr geehrter Herr Muster,
wie bereits anlässlich unseres Gesprächs am ............... (bzw. telefonisch) besprochen, empfiehlt es sich, für die von Ihnen geplante Unternehmensgründung eine Existenzgründungsberatung durchzuführen, und damit einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit sicherzustellen. Dazu möchten wir Ihnen folgendes Angebot machen:
Bei Existenzgründungsberatungen gehen wir in unserer Kanzlei i. d. R. folgendermaßen vor:
Schritt 1:
Der erste Schritt besteht in einem Kontaktgespräch, in dem Sie uns Ihr Gründungsvorhaben im Detail schildern und wir Ihnen unser Beratungsangebot vorstellen. Anhand dieses Gesprächs entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang Sie Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchten. Die gewünschten Beratungsleistungen und das anfallende Honorar legen wir gemeinsam in einem Beratungsvertrag fest. Wir berechnen derzeit einen Stundensatz von ...... EUR je Beratungsstunde und ...... EUR je Mitarbeiterstunde. Hinsichtlich des Beratungshonorars informieren wir Sie auch gerne über öffentliche Fördermittel (Zuschüsse zum Beratungshonorar), durch die sich Ihre selbst zu tragenden Beratungskosten evtl. deutlich reduzieren können.
Schritt 2:
Im 2. Schritt erfolgt eine systematische Bestandsaufnahme aller relevanten Daten anhand unserer "Existenzgründungsmappe". Mit bewährten Checklisten und Arbeitshilfen werden alle notwendigen Informationen für Ihr Gründungsvorhaben zusammengetragen und evtl. noch offene Fragen geklärt.
Schritt 3:
Im nächsten Schritt wird ein vollständiges Gründungskonzept erstellt und es werden konkrete Finanzierungsvorschläge bei Ihrer Hausbank eingeholt. Dabei werden wir Ihnen ggf. auch sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Gründungskonzepts aufzeigen, um letztlich eine in jeder Hinsicht optimale Gestaltung zu erreichen.
Schritt 4:
Im letzten Schritt wird ein schriftlicher Beratungsbericht erstellt, der den gesamten Beratungsinhalt und die Beratungsergebnisse widergibt.
Bei all diesen Schritten ist Ihre aktive Mitarbeit sinnvoll und gefordert. Durch Ihre aktive Mitarbeit (insbesondere bei der Daten-/Informationsbeschaffung) beschäftigen Sie sich intensiv mit den betriebswirtschaftlichen Grundlagen Ihres neuen Unternehmens und lernen dadurch Ihre Branche immer besser kennen. Gleichzeitig tragen Sie durch die Übernahme von Aufgaben auch zur Senkung der Beratungskosten bei.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass für die Inanspruchnahme öffentlicher Finanzierungshilfen die Antragstellung bereits vor (!) Aufnahme der Tätigkeit und vor dem Abschluss rechtsverbindlicher Verträge erfolgen muss. Eine nachträgliche / rückwirkende Gewährung von öffentlichen Fördermitteln ist i. d. R. nicht möglich.
Wenn Sie unsere Gründungsberatung in Anspruch nehmen möchten, so vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin. Falls Sie keine umfassende Gründungsberatung, sondern nur Einzel-/Teilberatungen benötigen (z. B. eine Erfolgs- und Finanzplanung oder einen Finanzierungsplan für die Bank), so können Sie sich ebenfalls gern an uns wenden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass derartige Teilberatungen nicht immer durch öffentliche Beratungskostenzuschüsse gefördert werden.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steuermann
- Steuerberater -