Der Steuerberater sollte den Mandanten bitten, sich möglichst konkret vorzustellen, wie er sich Tag für Tag im Wettbewerb am Markt neu behaupten muss und welche Stärken und Schwächen er z. B. im Vergleich zu konkreten Konkurrenten hat, und zwar sowohl in fachlicher als auch in persönlicher Hinsicht. Dies kann zunächst in Form eines Brainstormings oder mithilfe einer Mindmap erfolgen. Am Ende sollte eine klar strukturierte Stärken-Schwächen-Analyse stehen.
1.3.1 Persönlichkeit des Existenzgründers
Die entscheidenden Schlüsselworte für den Erfolg sind nach Auffassung von Fachleuten Leistungsmotivation, persönliche Kompetenz und Persönlichkeit. Dabei ist das reine Fachwissen, d. h. berufsrelevante Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen, nicht allein entscheidend. Ebenso wichtig sind Motivation und Engagement, d. h. Enthusiasmus und Biss für die angestrebte Aufgabe/Position sowie Lernfähigkeit, Einsatz- und Arbeitswilligkeit. Der Rest hängt von seiner Persönlichkeit ab, davon, ob er die sog. "Soft Skills" besitzt.
Die Bereitschaft selbst und ständig zu arbeiten, muss hinterfragt werden, ebenso wie der Gründer mit unregelmäßigen Einnahmen fertig werden wird.
Erfolgreiche Unternehmer gibt es auch in sog. schlechten Zeiten und auch in schlechten Branchen. Erfolgreiche Unternehmer handeln alle nach dem Prinzip "anders als alle anderen" und nicht "wie alle anderen", denken positiv, haben eine Siegermentalität (es gibt immer eine Lösung) und besitzen ausgeprägte Fähigkeiten, sich veränderten Bedingungen schnellstmöglich anzupassen. Sie übernehmen Selbstverantwortung, können Mitarbeiter führen. Kommt es zu Konflikten, sollten Unternehmer nicht zurückstecken, keine Schwäche zeigen und die eigene Position deutlich und entschieden vertreten, von Zeit zu Zeit auch autoritär sein.
1.3.2 Fachliche Voraussetzungen des Gründungswilligen
An der fachlichen Qualifikation mangelt es bei den Existenzgründern meist nicht. Dafür umso mehr an kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnissen. Eine Branchenerfahrung als ehemaliger Arbeitnehmer kann der Schlüssel zum Erfolg sein.
Meisterbrief
Für eine Selbstständigkeit reichen die Kenntnisse aus der ersten Berufsausbildung u. U. nicht mehr aus. Betriebswirtschaft, Recht und Steuern, Marketing und auch fachbezogene Fähigkeiten müssen ergänzt werden, wenn man ein eigenes Unternehmen gründen will. Auch wenn die Ausbildung zum Meister zeitintensiv und kostenaufwendig ist, sollte der Steuerberater hier Überzeugungsarbeit leisten, weil ein Meisterbrief gegenüber Kunden und Banken etc. eine bessere Vertrauensbasis schaffen kann. Außerdem darf ein Meister ausbilden. Siehe auch http://www.morgen-meister.de.
Ab 2020 soll die Meisterpflicht für 12 Gewerke wieder eingeführt werden.
Dem Existenzgründer muss klar sein, dass er sich ggf. vorab und später permanent weiterbilden muss. Die zentralen Ziele seiner Fortbildung sind die Aktualisierung der vorhandenen Kenntnisse zur bestmöglichen Erfüllung der Aufgaben im künftigen Unternehmen, Spezialisierung der Kenntnisse und Vertiefung zur Übernahme weiterer Tätigkeiten und Vorbereitung auf neue Aufgaben.
Auch Berufspraktiker können unter bestimmten Voraussetzungen einen Lehrgang komplett über BAföG finanzieren (sog. Meister-BAföG). Es erhalten jedoch nicht nur angehende Meister diese Unterstützung, sondern fast alle Teilnehmer von Kursen, die auf staatliche oder auf IHK-Abschlüsse vorbereiten. Die Fortbildung muss dazu für die Teilnehmer eine Aufstiegsfortbildung darstellen. Und der ausgesuchte Lehrgang muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- bzw. Gehilfenprüfung oder eines Berufsschulabschlusses liegen. Teilnehmer können zur Finanzierung eines Lehrgangs einen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erhalten.
Mit dem "Meister-BAföG" wird eine und nicht mehr nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Weitere Informationen auf http://www.aufstiegs-bafoeg.de.
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben zahlreiche Bundesländer in den zurückliegenden Jahren verschiedene Förderprogramme und -instrumente für die berufliche Weiterbildung aufgelegt (www.esf.de). Die Förderkriterien und die Höhe der individuellen Förderung sind von Land zu Land unterschiedlich, u. a. in Nordrhein-Westfalen gibt es den sog. Bildungsscheck (www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck). Mit diesem unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell. Der Bildungsscheck deckt dort bis zu 50 % der für die berufliche Weiterbildung anfallenden Schulungs- und Prüfungskosten (max. 500 EUR pro Teilnehmer und Maßnahme) und kann bei jedem anerkannten Weiterbildungsanbieter eingelöst werden.
1.3.3 Gründer mit Migrationshintergrund
Bei ausländischen Bürgern muss geklärt werden, ob die Gründungswilligen Ausbildungen bzw. Abschlüsse vorweisen können, die in Deutschland anerkannt werden. Das Ausländergesetz regelt, welche Voraussetzungen für den Aufenthalt zur Aufnahme und Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erfüllt sein mü...