Wenn der angestrebte Unternehmenserfolg nachhaltig ausbleibt, sollte rechtzeitig über einen möglichen "Ausstieg" aus der Selbstständigkeit nachgedacht werden (nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende"). Der Gründer verzögert diesen wirtschaftlich sinnvollen Entschluss jedoch häufig, weil er die Selbstständigkeit als "Einbahnstraße" sieht und einen Ausstieg nicht für möglich hält. Die Folge ist häufig, dass aufgrund unzureichender Umsätze ein kontinuierlich wachsender "Schuldenberg" entsteht, weil fällige Rechnungen nicht bezahlt werden können. Sobald sich Mahnungen häufen, werden i.  d.  R. zunächst alle noch vorhandenen (privaten) finanziellen Reserven vollständig verbraucht und / oder Geld im Verwandtenkreis geliehen. Insbesondere bei Kleinstgründungen sollten daher "Rückzugsoptionen" bekannt sein.

Wenn die Gründung scheitert, gilt es insbesondere

  • den finanziellen Schaden zu begrenzen und die finanziellen Verpflichtungen auf einem rückzahlbaren Niveau zu halten (indem der Ausstieg rechtzeitig vollzogen wird) und
  • berufliche Handlungsoptionen / Alternativen zu erarbeiten.

Der Gründer sollte dazu folgende Fragen sorgfältig prüfen:

  • Besteht ggf. die Möglichkeit bei einem früheren Arbeitgeber wieder einzusteigen?
  • Kann der Ehe- / Lebenspartner eine (zusätzliche) Beschäftigung aufnehmen oder eine Teilzeittätigkeit (vorübergehend) auf Vollzeit umstellen?
  • Braucht der ehemalige Wettbewerb das Know-how des Unternehmers?
  • Sind Bankverbindlichkeiten aus den (Familien-)Einkommen ablösbar?
  • Was ist aus dem Verkauf der für die Existenzgründung angeschafften Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Waren usw. zu erwarten?
  • Welche weiteren finanziellen Verpflichtungen bestehen?
  • Ist die stille Liquidation möglich oder muss ein Insolvenzverfahren eröffnet werden?

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