Der Businessplan (= Geschäftsplan) dient dazu, die Erfolgsaussichten der Geschäftsidee umfassend darzustellen, Risiken abzuschätzen und Alternativen aufzuzeigen. Gleichzeitig dient der Businessplan mit den darin enthaltenen Planzahlen in der Gründungsphase als erstes Controlling-Instrument: Werden die festgelegten Zielwerte nicht erreicht, so können rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. So besteht nicht nur die Chance, Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren, sondern auch wertvolle Erkenntnisse für die künftige Planung zu gewinnen.
Der Geschäftsplan beinhaltet eine genaue Darstellung der Qualifikation des Gründers, das Produkt-/Dienstleistungsangebot, eine (auf realistischen und nachvollziehbaren) Einschätzungen basierende Marktanalyse und eine entsprechende Marketingstrategie sowie eine nachvollziehbare Erfolgs- und Finanzplanung (Planungszeitraum i. d. R. 3 Jahre). Der Geschäftsplan soll damit alle relevanten Informationen enthalten, die für Außenstehende (insbesondere für Kapitalgeber) von Bedeutung sind, um das Gründungsvorhaben nachvollziehen zu können.
Der Businessplan hat einen durchschnittlichen Umfang von 30 Seiten und sollte (aus Gründen der Übersichtlichkeit) ein Deckblatt und ein Inhaltsverzeichnis haben. Ist der Businessplan zu umfangreich, so besteht die Gefahr, dass er von der Zielperson nicht im Detail gelesen wird. Deshalb spielt auch die vorangestellte Zusammenfassung ("Executive Summary") eine besondere Rolle: Bereits auf den ersten Seiten des Businessplans entscheidet sich, ob der Plan das Interesse des Adressaten weckt. Kapitalgeber nehmen sich nicht immer die Zeit, einen Businessplan vollständig und im Detail durchzuarbeiten. Sind die ersten Seiten nicht überzeugend, so gerät der ganze Plan ins Wanken.
Bei der formalen Aufbereitung und Zusammenfassung der Unterlagen sorgt die Begriffsvielfalt gelegentlich für Verwirrung. Zur Begriffsabgrenzung ist daher Folgendes zu sagen:
- Der "Businessplan" (= Geschäftsplan) ist die Darstellung des Gründungsvorhabens aus Sicht des Gründers.
- Der "Beratungsbericht" ist der "Prüfungsbericht" des Steuerberaters über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens (als formale Voraussetzung für die öffentliche Förderung seiner Beratungsleistung).
- Banken verlangen daneben ggf. die Darstellung des Gründungsvorhabens auf bankindividuellen Schemata und Formularen.
All diese Darstellungen können sich zwar hinsichtlich ihres Aufbaus und des Umfangs unterscheiden, die grundlegenden Inhalte sind jedoch weitgehend identisch.