Die Aufgabe des Steuerberaters im Rahmen der Existenzgründungsberatung besteht in erster Linie in einer "Hilfe zur Selbsthilfe". Dabei sollte der Tätigkeitsschwerpunkt des Steuerberaters in folgenden Bereichen liegen:

  • Hilfe bei der Suche nach geeigneten Informationsquellen/Ansprechpartnern
  • Hilfe bei der Auswertung der beschafften Informationen
  • Überprüfung der Gründungsplanung auf Plausibilität und Tragfähigkeit
  • Ergänzung der vom Gründer beschafften Daten durch eigene Informationen
  • Anregung zu weiteren Untersuchungen (wenn die bisher vom Gründer beschafften Informationen offensichtlich nicht ausreichen)
  • Aufbereitung der Unterlagen für Präsentationszwecke (insb. für Bankgespräche und die Beantragung öffentlicher Fördermittel)
  • Vermittlung von fehlendem kaufmännischen/unternehmerischen Wissen

Am Anfang der Existenzgründungsberatung sollte die Prüfung der Gründungsidee. erfolgten. Sie soll zunächst schnell und kompakt (aus der "Vogelperspektive") hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Erfolgsaussichten überprüft und beschrieben werden (bevor detaillierte, zeit- und arbeitsaufwendige Markt-, Konkurrenz- und Standortanalysen erfolgen). Diese Beschreibung/Beurteilung bildet die Grundlage für alle weiteren Beratungsschritte und dient insbesondere dazu, völlig aussichtslose Gründungsvorhaben ("Schnapsideen") bereits im Vorfeld zu erkennen.

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