Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

Bauvertragsrecht,

 

2.

Recht der Architekten und Ingenieure,

 

3.

Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,

 

4.

Grundzüge des öffentlichen Baurechts,

 

5.

Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

[1] BRAK-Mitt. 2005, 78.

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