Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343 - 406 HGB) sowie internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht,

 

2.

Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere

 

a)

das Recht der Personengesellschaften,

 

b)

das Recht der Kapitalgesellschaften,

 

c)

internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,

 

d)

Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,

 

e)

Umwandlungsrecht,

 

f)

Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,

 

g)

Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.

 

3.

Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht,

 

4.

Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

[1] BRAK-Mitt. 2006, 79 f.

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