Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. |
Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343 - 406 HGB) sowie internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht, |
3. |
Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht, |
4. |
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. |
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