Christian Gebert, Maximilian Justus Müller von Baczko
3.1 Erste Schritte
https://playout.3qsdn.com/038727d9-a393-11eb-b839-0cc47a188158(c) Haufe Redaktion
In diesem Beitrag beleuchten wir die Möglichkeit des Bewerbermarketings via Social-Media mit Hilfe des Webeanzeigenmanagers von Facebook. Dank des Werbeanzeigenmanagers ist es Werbetreibenden möglich bezahlte Kampagnen auf den folgenden Kanälen auszuspielen:
- Facebook
- Facebook Messenger
- Instagram
- Audience Network (verschiedene Apps)
Um Kampagnen im Namen der eigenen Kanzlei auf den genannten Kanälen auszuspielen, muss bereits ein Profil der Kanzlei auf Facebook und/ oder Instagram angelegt sein.
Vor der Anmeldung beim Werbeanzeigenmanager von Facebook erfolgt die Anmeldung beim Business Manager von Facebook. Hierfür wird ein bestehendes Facebook-Konto benötigt, das mit dem Profil der Kanzlei verknüpft ist. Im Anschluss müssen noch einige Informationen hinterlegt werden, bspw. die Kontodaten.
Der Werbeanzeigenmanager von Facebook ist ein sehr mächtiges Tool. Hier können Anzeigen erstellt, Zielgruppen verwaltet und die Performance der Anzeige überwacht werden. In den folgenden Kapiteln wird auf einige der essenziellen Funktionen, die der Werbeanzeigenmanager von Facebook bietet, eingegangen. Aufgrund des Umfangs des Tools ist es jedoch bei Weitem nicht möglich auf alle Funktionen einzugehen. Hier gilt: Probieren Sie es aus. Man kann stetig neue Funktionen entdecken, die dabei helfen, die Anzeigen weiter zu optimieren.
Sobald die Registrierung beim Werbeanzeigenmanager von Facebook erfolgreich durchgeführt wurde, kann durch klicken auf den Button "Erstellen" eine neue Kampagne erstellt werden. Hier haben Sie die Wahl zwischen der sog. "Quick Creation" und der "Guided Creation". Für Beginner empfiehlt es sich, die Option "Guided Creation" zu wählen.
Facebook bietet auch die Variante einen bereits erstellten Beitrag ohne den Werbeanzeigenmanager zu bewerben. Dies funktioniert über den "Beitrag bewerben"- Button. Erfahrungsgemäß lassen sich damit jedoch weniger gute Ergebnisse erzielen.
3.2 Anzeige gestalten
Von besonderer Bedeutung ist die Frage, mit welcher Art von Anzeige Sie die Zielgruppe davon überzeugen, sich auf die vakante Stelle zu bewerben. Der Webeanzeigemanager von Facebook bietet Werbetreibenden vielfältige Möglichkeiten, eine Anzeige zu gestalten.
Wichtig ist, dass die Anzeige die beim Targeting ausgewählte Zielgruppe (s. Abschnitt 3.5) anspricht. Verschiedene Zielgruppen werden von unterschiedlichen Anzeigen angesprochen. Welche Inhalte, Visuals und Texte gut auf Ihre Zielgruppe wirken spielt eine wichtige Rolle.
Eine Anzeige im Werbeanzeigenmanager von Facebook besteht grob gesagt aus 3 Teilen:
- Dem Text,
- dem Visual und
- dem Call to Action.
3.2.1 Text
In diesem Teil haben Werbetreibende die Möglichkeit, einen Text zu verfassen. Der Text nimmt die oberste Position der Anzeige an. Hinsichtlich des Textes haben Werbetreibende freie Hand. Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich der Länge des Textes, der Formulierung oder der Verwendung von Emojis oder Sonderzeichen. Die relativ häufige Verwendung von Emojis führt beispielsweise zu einer überdurchschnittlichen Performance bei eher jungen Zielgruppen.
Eine ansprechende Einleitung, die die Aufmerksamkeit der potenziellen Bewerber auf sich zieht und das Thema der Anzeige klar benennt, ist meist hilfreich.
3.2.2 Visual
Das Visual ist das Herz der Anzeige und erscheint direkt unter dem Text. Das Visual nimmt darüber hinaus den größten sichtbaren Anteil der Anzeige an. Ein Visual kann entweder ein Bild oder ein Video sein. Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile. Ein Video könnte beispielsweise einige Mitarbeiter vorstellen, die Philosophie beschreiben und so den Bewerbenden einen Einblick in die eigene Arbeitswelt ermöglichen. Die Erfahrung zeigt: kurze Videos, die sympathische Einblicke in den Kanzleialltag erlauben, funktionieren am besten und schaffen Nähe.
Bei einem Video sollten Untertitel erstellt werden. Der Großteil der Nutzer sieht das Video ohne Ton. Dank Untertiteln ist es trotzdem möglich den Inhalt des Videos zu begreifen.
3.2.3 Call to Action
Die Call to Action bildet den letzten Teil der Anzeige. Die Call to Action ist ein Button, der zu einer Handlung aufruft. Der Button kann 3 unterschiedliche "Ziele" haben.
- Website
- Facebook Veranstaltung
- Anruf
Ziel beim Bewerbermarketing sollte es sein, den Bewerbern einen direkten Kontakt zu ermöglichen. Hierfür bieten sich die Ziele "Website" oder "Anruf" an. Bei dem Ziel "Website" werden die Interessenten auf eine externe Website (Landingpage) geleitet. Hier besteht die Möglichkeit, aus über 20 verschiedenen Buttons zu wählen, die dann auf die Landingpage leiten. Bei dem Ziel "Anruf" haben die Bewerber direkt die Möglichkeit einen Anruf auszulösen. Allerdings ist die Hürde eine externe Seite zu besuchen deutlich niedriger, als einen Anruf zu tätigen. Zudem können mit dem Ziel "Website" auch Ergebnisse außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit erzielt werden.
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