Nachdem im vorhergehenden Abschnitt bereits die Vor- und Nachteile des Factorings erörtert wurden, wollen wir nun beleuchten, ob sich diese Finanzierungsalternative auch für Ihr Unternehmen eignet. Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen sogenannte "factorable" Geschäfte tätigt. Auszuschließend sind dabei:
Nicht bzw. nur bedingt factorable Geschäfte
Individualsoftware (nach den Kundenvorgaben programmiert), Individualanfertigungen, Projektgeschäfte, Verkauf von Aktionsware, Werkzeugrechnungen vor der Abnahme für Großmaschinen und Formenbau, Kompensations- bzw. Gegengeschäfte, Geschäfte auf Zahlungsbasis per Vorkasse oder direkt bei Lieferung oder Speditionsinkasso, Lohnveredelung (die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, wobei die Ware dabei im Eigentum des Auftraggebers verbleibt), Streckengeschäfte bzw. Streckenhandel (der Zwischenhändler erwirbt zwar die Ware und verkauft sie an seinen Abnehmer, er hat jedoch keinen physischen Kontakt mit der Ware, da diese direkt vom Hersteller oder Großhändler an den Abnehmer gesandt wird), Konsignations-/Kommissionsgeschäfte (dem Kommissionär, also dem Kaufmann, der gewerbsmäßig Waren für Rechnung eines anderen im eigenen Namen kauft oder verkauft, wurde die zu verkaufende Ware schon vor dem Abschluss des Verkaufsgeschäftes in sein Konsignations- oder Kommissionslager übergeben; diese Form des Warenverkaufs wird besonders im Überseehandel praktiziert).
Darüber hinaus werden auch nicht alle Forderungen angekauft, und auch an die Abnehmer (Debitoren) des Factoring-Kunden werden Anforderungen gestellt. Diese sollten nicht nur eine breite Streuung haben, sondern auch selber über eine gute Bonität verfügen.
Forderungen, die normalerweise nicht oder nur in Ausnahmefällen infrage kommen
- Forderungen, deren Laufzeit länger als 90 Tage beträgt (im Inland)
- Forderungen, deren Laufzeit länger als 180 Tage beträgt (im Ausland)
- Abschlagszahlungen
- Forderungen mit Gewährleistungsfristen, die länger sind als gesetzlich geregelt
- Leasingforderungen
- Auftragsfinanzierungen (Investitionen in ein Auftragsprojekt)
- Fällige Forderungen und Titel (rechtskräftig bestätigte und vollstreckbare Forderungen)
Abb. 5: Links zu Factoring-Anbietern finden Sie auf der Website des Deutschen Factoring-Verbands e. V.
Factoring-Anbieter
Es gibt eine große Anzahl von Factoring-Anbietern mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Derzeit sind etwa zwei Dutzend dieser Unternehmen im Deutschen Factoring-Verband e. V. zusammengeschlossen. Links zu den Mitgliedern dieses Vereins finden Sie unter www.factoring.de (s. Abb. 5). Darüber hinaus finden Sie weitere Factoring-Firmen beim Bundesverband Factoring für den Mittelstand unter www.bundesverband-factoring.de.