(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist.[1]

 

(2) § 19 Nr. 1 und 2 tritt am 1. Juli 1988, § 19 Nr. 3 tritt am 1. September 1988 in Kraft.

 

(3) § 23 Abs. 1 Satz 4, die §§ 26 und 29f sowie § 29g Satz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung treten am Tage nach der Verkündung außer Kraft.[2]

[1] verkündet am 28. Oktober 1987.
[2] verkündet am 28. Oktober 1987.

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