BZSt v. 13.7.2012, St II 2 - S 2280-PB/12/00013, BStBl I 2012, 645
Bezug: Weisung vom 6.1.2012; BStBl 2012 I S. 116
Die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit Weisung vom 6. Januar 2012 die Einführung eines verbindlichen Authentifizierungsverfahrens für Familienkassen angekündigt.
Die Anmeldeplattform steht ab 19. Juli 2012 im Internet zur Verfügung.
Festsetzende Familienkassen und Arbeitgeber/Familienkassen mit eigenem Kindergeldabzug im Lohnsteuer-Anmeldeverfahren sind zur Teilnahme am Verfahren verpflichtet.
Sie werden aufgefordert, sich
bis zum 30. September 2012 |
auf der Internet-Plattform des BZSt (www.bzst.bund.de Steuern National -> Kindergeld (Fachaufsicht) -> Familienkassen -> Formulare -> Authentifizierungsverfahren für Familienkassen -Anmeldeverfahren-) anzumelden.
In der Eingabemaske des Internetformulars werden neben den Stammdaten der Familienkasse (u.a. Adressdaten, Rechtsform, Betriebsnummer, Steuernummer) auch Angaben zur Tätigkeit der Familienkasse abgefragt.
Nach Anmeldung und Prüfung Ihrer Angaben durch das BZSt erhalten festsetzende Familienkassen voraussichtlich ab dem IV. Quartal 2012 einen 11-stelligen Familienkassenschlüssel, der zur Teilnahme an weiteren steuerlichen Verfahren berechtigt.
Für die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Familienkasse des öffentlichen Dienstes der BA stellt das BZSt die Anmeldung sicher. Eine gesonderte Anmeldung ist insoweit nicht erforderlich.
Für Rückfragen steht Ihnen die Hotline 0228/406-2100 zur Verfügung.
Diese Weisung wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2012, 645
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