Als Kinder unseres Vaters Max Muster fühlen wir uns verpflichtet, die von unserem Vater gegründete Muster-GmbH langfristig als Familienunternehmen zu erhalten. Dieser Familienvertrag soll uns und unseren Kindern helfen, dieser Verpflichtung gerecht zu werden. Familienmitglieder im Sinne dieses Vertrages sind die leiblichen Kinder von Max Muster, deren Ehepartner sowie deren gemeinsame Kinder.
§ 1 Unsere Ziele
Als Familie wollen wir stets ein gutes zwischenmenschliches Verhältnis zueinander haben. Wir akzeptieren unsere unterschiedlichen Meinungen und Temperamente, denn jeder hat das Recht auf seine individuelle Art. Wir reden niemals schlecht oder abfällig über abwesende Familienmitglieder. Meinungsverschiedenheiten sprechen wir offen an und klären sie zeitnah. Wer anderer Meinung ist als ein Familienmitglied, spricht dies offen aus und nicht hinter dem Rücken anderer Familienmitglieder.
Als Familie wollen wir den Erfolg des Unternehmens dauerhaft sichern. Die Interessen des Unternehmens haben Vorrang vor privaten Interessen und vor den individuellen Interessen einzelner Familienmitglieder.
§ 2 Gesellschafter
Die Muster-GmbH soll ein Familienunternehmen bleiben. Anteile dürfen daher nur durch leibliche Abkömmlinge von Max Muster gehalten werden.
§ 3 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgt durch einen leiblichen Abkömmling von Max Muster, der über die erforderliche fachliche und menschliche Qualifikation verfügt. Die Voraussetzungen werden durch die Gesellschafter und den Beirat in einem Anforderungsprofil definiert. Geschäftsführer wechseln mit Erreichen des 60. Lebensjahres aus der Geschäftsführung in den Beirat.
§ 4 Gewinnverwendung
Um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu erhalten, werden höchstens ….. % des Jahresüberschusses nach Steuern an die Gesellschafter ausgeschüttet.
§ 5 Mitarbeit im Unternehmen
Eine Mitarbeit von Familienangehörigen im Unternehmen unterhalb der Geschäftsführungsebene ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
§ 6 Familientreffen
Einmal jährlich findet ein Familientreffen mit allen Familienmitgliedern statt. Die Teilnahme ist für alle Familienmitglieder Pflicht. Das Familientreffen dient dazu, die zukünftige Unternehmensstrategie zu diskutieren, den Zusammenhalt und die Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern zu fördern und die nachfolgenden Generationen an das Unternehmen heranzuführen. Das Familientreffen findet jeweils am ersten Samstag im September in Musterstadt statt. Jedes Familienmitglied kann Themen für die das Familientreffen vorschlagen. Über die Gesprächsergebnisse wird ein Protokoll erstellt. Im Protokoll werden alle Beschlüsse festgehalten und festgelegt, wer was bis wann zu erledigen hat.
§ 7 Familienbeauftragter
Die Familie wählt auf dem Familientreffen einen Familienbeauftragten. Der Familienbeauftragte organisiert die Durchführung der Familientreffen, informiert die Familienmitglieder über wichtige Ereignisse im Unternehmen und schlichtet Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Familie. Für die Wahl zum Familienbeauftragten ist eine Mehrheit von 2/3 der volljährigen Familienmitglieder erforderlich. Die Amtszeit des Familienbeauftragten beträgt drei Jahre.
§ 8 Sonstiges
Jedes volljährige Familienmitglied erhält ein Exemplar des Familienvertrages. Änderungen des Vertrages erfordern eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen der volljährigen Familienmitglieder.
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.................................................. (Unterschrift der volljährigen Familienmitglieder) |
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