Was ist der Programmablaufplan auf der Seite des Lohn- und Einkommensteuerrechners und wozu dient er?
Ein Programmablaufplan ist die grafische Darstellung eines Computerprogramms.
Der unter dem Link "Service für Entwickler" bereitgestellte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer legt die im Rahmen der Lohnsteuerberechnung maßgeblichen Berechnungsschritte und Rundungsvorschriften fest. Er bildet somit die Grundlage für eine einheitliche Ermittlung der Lohnsteuer, unabhängig von der verwendeten Programmiersprache oder Software.
Der Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung der Lohnsteuer wird vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erstellt und im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
Wo finde ich den Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung der Lohnsteuer?
Der Programmablaufplan wird für die beiden aktuellsten Jahre auf den Seiten des Lohn- und Einkommensteuerrechners unter dem Link "Service für Entwickler" angeboten. Darüber hinaus steht er für die Jahre ab 2006 auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter dem Pfad Startseite/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan zum Download zur Verfügung.
Der Programmablaufplan berücksichtigt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen vom allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung abweichenden Beitragssatz. Handelt es sich hierbei um einen Fehler?
Nein.
Der Gesetzgeber hat für die Ermittlung der Lohnsteuer im Bereich der Vorsorgepauschale zu einer pauschalierenden Regelung gegriffen.
Diesbezüglich ist der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Krankenversicherung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, immer unter Berücksichtigung des ermäßigten Beitragssatzes zu ermitteln. Die Regelung steht im Zusammenhang mit der Minderung der Krankenversicherungsbeiträge beim Sonderausgabenabzug um 4 Prozent, wenn sich ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Bei einigen Rechenoperationen gibt der Programmablaufplan keine Rundungsvorschriften vor. Wie ist hier zu runden?
Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen. Dies gilt jedoch nur für die im Programmablaufplan genannten Felder. Zwischenfelder, die durch die Programmierung oder die verwendete Programmiersprache notwendig werden, sind nicht zu runden.
Bei der programmtechnischen Umsetzung des Programmablaufplans erhalte ich abweichende Ergebnisse im Vergleich zur allgemeinen Prüftabelle. Woran kann das liegen?
Die allgemeine maschinelle Jahreslohnsteuer-Prüftabelle des Programmablaufplans wurde für die Steuerklassen I, III, IV, V, VI mit der Unterstellung PVZ = 1 (Fußnote 3 der Tabelle) berechnet. Daher ist bei diesen Steuerklassen, um das gleiche Ergebnis wie in den Prüftabellen zu erhalten, die Lohnsteuerberechnung in der Online-Anwendung mit der Auswahl zur Pflegeversicherung: "mit Zuschlag" durchzuführen.
In der Steuerklasse II wurde PVZ = 0 (ohne Zuschlag) unterstellt.