rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Notwendige Hinzuziehung oder Beiladung bei Anfechtung eines Aufteilungsbescheids

 

Leitsatz (amtlich)

1. Bei Anfechtung eines Aufteilungsbescheids zur Einkommensteuer-Gesamtschuld durch einen zusammen veranlagten Ehegatten ist der andere Ehegatte grundsätzlich notwendig hinzuzuziehen bzw. notwendig beizuladen (FG Saarland, Urteil vom 14.07.2004 1 K 99/02 m. w. N.).

2. Ausnahmsweise sind Hinzuziehung bzw. Beiladung nicht notwendig,

a) wenn der Beizuladende unter keinem denkbaren steuerrechtlichen Gesichtspunkt betroffen ist, hier mangels eigener zu versteuernder Einkünfte (BFH-Beschluss vom 08.10.2002 III B 74/02, HFR 2003, 155, BFH/NV 2003, 195), oder

b) wenn die Klage offensichtlich wegen einer fehlenden Sachurteilsvoraussetzung oder hier wegen versäumter Einspruchsfrist formell erfolglos ist (FG Hamburg, Urteil vom 06.04.1994 I 28/92, EFG 1994, 842) oder offensichtlich unzulässig ist (Beschlüsse BFH vom 16.09.2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186, nachgehend BVerfG vom 17.12.2002 1 BvR 2102/02, Juris).

 

Normenkette

AO §§ 268, 279, 355, 360 Abs. 3; EStG §§ 26, 26b; FGO §§ 44, 60 Abs. 3

 

Fundstellen

Dokument-Index HI7736500

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