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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 16.06.2015 - 3 K 368/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Abziehbarkeit von Verlusten aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit bei der Höhe nach unter dem Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG liegenden Einnahmen

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Verluste aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit sind steuerlich auch dann zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG nicht übersteigen.

2. Die Verlustberücksichtigung der den Betrag der Einnahmen übersteigenden Ausgaben wird in diesem Fall nicht durch das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG ausgeschlossen (Anschluss an FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.5.2011, 2 K 1996/10).

 

Normenkette

EStG 2009 § 3 Nr. 26 Sätze 1-2, § 3c Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 20.11.2018; Aktenzeichen VIII R 17/16)

 

Tenor

Abweichend von dem Bescheid über Einkommensteuer für 2013 vom 11. April 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. September 2014 wird die Einkommensteuer für 2013 unter Berücksichtigung von Verlusten aus selbständiger Tätigkeit des Klägers zu 2) in Höhe von 500,60 Euro festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe leisten.

Der Streitwert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die eine Aufwandsentschädigung von 108,00 Euro übersteigenden Aufwendungen aus einer Übungsleitertätigkeit des Klägers zu 2) als Verlust aus selbständiger Tätigkeit zu berücksichtigen sind.

Der Kläger zu 2) erzielte im Streitjahr aus einer Übungsleitertätigkeit Einnahmen in Höhe von 108,00 Euro. Dem standen Ausgaben i...

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BFH VIII R 17/16
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Entscheidungsstichwort (Thema) Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit Leitsatz (amtlich) Erzielt ein Übungsleiter steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, ...

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