rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer 1979 und 1980

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

Der Senat folgt auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers in seinem Schriftsatz vom 15.4.1996 und in der mündlichen Verhandlung der Begründung des in dieser Sache ergangenen Gerichtsbescheides vom 10.01.1996, Von einer Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gem. § 90 a Abs. 4 FGO abgesehen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 135 Abs. 1 FGO.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1408618

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