Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Betrieb einer Modelleisenbahnausstellung
Leitsatz (redaktionell)
Gewinnerzielungsabsicht als Merkmal des gewerblichen Unternehmens im Sinne des § 15 Nr. 1 Satz 1 EStG ist Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns, d. h. eines positiven Gesamtergebnisses des Betriebes von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Deshalb fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, wenn mit den Einnahmen lediglich die Kosten gedeckt werden sollen, wobei zur Kostendeckung auch die Erhaltung des der gewerblichen Tätigkeit dienenden Vermögens zählt.
Normenkette
EStG § 15 Nr. 1 S. 1, § 15 Abs. 2
Tatbestand
Streitig ist noch die Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Betrieb einer Modelleisenbahnausstellung in den Jahren 2000 und 2002 – 2010. Das Streitjahr 2001, die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2009 und die Rückforderung der Arbeitnehmersparzulage sind abgetrennt worden.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden für die Streitjahre zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin war vor dem Streitzeitraum Hausfrau und erklärte seit dem Veranlagungszeitraum 2000 die streitigen gewerblichen Verluste aus dem Betrieb. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Patentsachbearbeiter in einem Modellbauunternehmen.
Aus dem anlässlich der Existenzgründung des Projekts im Jahr 2001 erstellten Exposé (dem Gericht vorliegend in der Fassung von 2001) ergibt sich, dass die Familie bereits seit 40 Jahren Modelleisenbahnen sammelt. Um die Sammlung der Nachwelt zu erhalten, sei die Errichtung eines Modelleisenbahnmuseums mit Modelleisenbahnanlage geplant. Die 200 m2 umfassende Modelleisenbahnanlage soll eine Nachbildung der X werden (Vorwort).
Als Standortvorteil wurde die Autobahnanbindung und das Einzugsgebiet der Städte M, N und O gesehen. Zudem sollte die Entstehung des Museums in dem derzeit leerstehenden landwirtschaftlichen Betrieb eine Bereicherung für die Gemeinde sein (Existenzgründung). Bei der Markteinschätzung (Seite 3.3) orientierte man sich an den Besucherzahlen und den Eintrittspreisen folgender Einrichtungen:
Museum |
Besucher/Jahr in Tausend |
Eintritt |
Museum |
300 - 400 |
6 DM |
Museum |
100 - 150 |
5 DM |
Museum |
50 |
6 DM |
Modellbahn |
300 |
10 DM |
Modellbahn |
3 |
7 DM |
Modellbahn |
15 |
6 DM |
Modellbahn |
150 |
12 DM |
xxx |
30 |
5 DM |
Von den Modelleisenbahnzubehörherstellern lagen Zusagen über Sachspenden und höchstmögliche Rabattsätze vor (Seite 5.1.)
Zur „Bauphase” war ausgeführt (Seite 6.1):
„Bedingt durch die Bauzeit der Anlage, ist eine Eröffnung der Modell-Show erst nach ca. eineinhalb Jahren nach Beginn dieser Arbeiten möglich. Um dem interessierten Publikum das Erstehen einer solchen Großanlage gegenwärtig zu machen, ist geplant, in einem Zeitraster von ca. 2 Monaten, jeweils ein Wochenende, dies den Besuchern zu ermöglichen. Dadurch steigert sich das bekannt werden durch Mundpropaganda und durch Presseveröffentlichungen. Weiterhin sind, zwar in geringem Maß (halber Eintrittspreis), Einnahmen zu erwarten.”
Nach dem beiliegenden „Time-Chart” (Seite 6.1.) sollte der Umbau Wohnhaus/Museum bis Dezember 2000 und der Anlagenbau bis Dezember 2001 abgeschlossen sein. Bereits ab April 2000 sollte die in dem Kapitel „Bauphase” angedachte Zwischenöffnung (alle 2 Monate) stattfinden. Eröffnungstermin sollte der 01.01.2002 sein.
Im Kapitel „Baugenehmigung” (Seite 7.1) ist ausgeführt:
„Die Baugenehmigung wurde am 26.04.2000 erteilt. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen. Die Außenarbeiten müssen noch getätigt werden”.
Nach dem „Investitions- und Finanzierungsplan” (Seite 8.5) betrug das Investitionsvolumen (abzüglich Vorsteuer) 510.000 DM. Nach Abzug von Eigenkapital und verlorenen Zuschüssen der Regierung von xxx verblieb ein Finanzierungsbedarf von 347.000 DM.
An „Fördermitteln” war zugesagt (Seite 9.2):
- Investitionszuschuss aus einem öffentlichen Förderprogramm für Fremdenverkehr (xx.000 DM)
- Kreditprogramm einer öffentlichen Anstalt (xx.000 DM)
- Kreditprogrammprogramm eines öffentlichen Finanzinstituts (xx.000 DM)
Im Kapitel „Jahreseinnahmen” (Seite 10.1) waren die Eintrittsgelder für Erwachsene mit 8 DM, Kinder mit 4 DM und Familien mit 20 DM angegeben. Im Schnitt wurde pro Besucher von 6 DM Eintrittsgeld ausgegangen.
Die darauf aufbauende „vorausschauende Gewinnermittlung” (Seite 10.2) führte bei jährlichen Besucherzahlen von 20.000 bis 50.000 durchweg zu Gewinnen bis zu über 200.000 DM.
Besucher/Jahr |
50.000 |
35.000 |
20.000 |
|
DM |
DM |
DM |
Rohgewinn Kiosk |
16.000 |
14.000 |
12.000 |
Eintritt 6 DM pro Person |
300.000 |
210.000 |
120.000 |
Einnahmen gesamt |
316.000 |
224.000 |
132.000 |
Ausgaben: |
|
|
|
Abschreibung |
20.400 |
20.400 |
20.400 |
Personalaufwendungen |
30.000 |
30.000 |
30.000 |
Werbung |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
Instandhaltung |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
Zinsen |
12.500 |
12.500 |
12.500 |
Sonstige Unkosten |
60.700 |
60.550 |
60.400 |
Gewinn |
222.800 |
130.950 |
31.100 |
Die erfolgte Fremdfinanzierung und die Zuschussgewährung beruhten auf diesem Konzept. Im Zuwendungsbescheid der Regierung von xxx vom 12...